Landesrechnungshof veröffentlicht Landesfinanzbericht 2018

Prüfung der Haushaltsrechnung führte auch zu Beanstandungen

Immer daran denken: Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern es offenbart den Charakter! M.M.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Martina Johannsen, hat heute in Schwerin den Landesfinanzbericht 2018 vorgestellt.

Neben den Bemerkungen zur Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht 2016 und zur allgemeinen Finanzlage des Landes werden 17 Beiträge vorgelegt, die die Ergebnisse von Prüfungen wiedergeben.

Darüber hinaus wird berichtet, ob und inwieweit die geprüften Stellen Empfehlungen nachgekommen sind, Beanstandungen abgestellt und Entschließungen des Landtages umgesetzt haben.

Das Haushaltsjahr 2016 sei mit einem Überschuss von 316,5 Mio. Euro abgeschlossen worden. Dieser Überschuss wurde eingesetzt für die Schuldentilgung (190,2 Mio. Euro) sowie für eine Aufstockung der Rücklagen (126,3 Mio. Euro). Dieses erneut positive Ergebnis sei auf die gute konjunkturelle Lage mit weiterhin steigenden Steuereinnahmen und auf die erzielten Erfolge der Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre zurückzuführen.

Mithilfe des Landesfinanzberichts und der darin enthaltenen Bemerkungen zur Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht 2016 könne der Landtag über die Entlastung der Landesregierung für Haushaltsjahr 2016 befinden. „Die Prüfung der Haushaltsrechnung hat jedoch auch zu Beanstandungen geführt“, sagte Dr. Johannsen. So sei das Haushaltsrecht nicht immer durchgängig eingehalten worden.

Dass weitere Konsolidierungsanstrengungen erforderlich seien, werde mit Blick auf die Schulden deutlich. Das Land habe noch immer knapp 9 Mrd. Euro Verbindlichkeiten. „Dazu müssen allerdings noch rund 7 Mrd. Euro Schulden aus Pensionsverpflichtungen addiert werden“, führte die Präsidentin aus. Alternativlos sei es für das Land daher, die vorhandenen öffentlichen Mittel effizient und effektiv einzusetzen.

„Alle Ausgaben sollten systematisch dahingehend überprüft werden, ob sie notwendig und wirtschaftlich sind“, sagte Dr. Johannsen. Kritisch seien kostenträchtige Ausgabenprogramme zu sehen, die vorwiegend Interessen Einzelner bedienten. Die notwendigen Sparmaßnahmen dürften jedoch nicht zulasten notwendiger Investitionen in die Infrastruktur gehen.

Das Land müsse weiter daran arbeiten, den Spagat zwischen Sparanstrengungen und planvollen zielgerichteten Investitionen zu meistern. Bedauerlich sei es, dass in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 nur insgesamt 0,26 Mio. Euro von den eingeplanten 415 Mio. Euro für den Breitbandausbau abgeflossen seien.

– Ausgewählte Beiträge aus dem Landesfinanzbericht 2018 –

Verwendung des Überschusses aus der „Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie“ (Tzn. 317-329)

Der Landesrechnungshof prüfte die Verwendung der Überschüsse aus der „Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie“ für den Zeitraum 2012 bis 2016.

Die Überschüsse der Bingo-Lotterie kommen einer Stiftung als Finanzhilfe zu. Sie seien im Prüfungszeitraum für Umwelt-, Naturschutz- und Entwicklungshilfe-Projekte zu verwenden gewesen. Das Umweltministerium habe bislang keine Evaluierung der inzwischen seit 17 Jahren durchgeführten Förderung dieser Projekte vorgenommen.

Es sollte zeitnah kritisch prüfen, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, die Ziele und Erwartungen des Landes an die Förderung zu erfüllen.

Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung, der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Landesschutzdeiche und der Küstenschutzanlagen (Tzn.347-363)

Der Landesrechnungshof untersuchte die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung, der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Landesschutzdeiche und der Küstenschutzanlagen in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016.

Dem Umweltministerium sei zwar seit mehr als zwei Jahrzehnten der Regelungsbedarf hinsichtlich der Zuständigkeit für den Küstenschutz und seit langem auch dessen Dringlichkeit bewusst. Gleichwohl würden die Bemühungen, das Wassergesetz des Landes zu ändern, wiederholt in der Vorbereitungsphase steckenbleiben.

„Das Land unterhält weiterhin Deiche, für die es vom Grundsatz des Küstenschutzes her nicht zuständig ist“, sagte die Präsidentin. Die Novellierung des Wassergesetzes und die damit angestrebte fach- und sachgerechte Zuordnung von Anlagen und Gewässern sei zudem grundlegende Voraussetzung für künftige Investitionsentscheidungen.

Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (Tzn. 364-382)

Der Landesrechnungshof prüfte die Förderung deutscher Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz. „Dem Justizministerium sind gravierende Fehler in allen Abschnitten des Zuwendungsverfahrens unterlaufen“, sagte die Präsidentin. Mangelhafte Zuwendungsbescheide hätten zu einer überhöhten Förderung und damit zu Nachteilen für das Land geführt.

Die Innenrevision des Ministeriums habe schon im Jahr 2013 Mängel im Zuwendungsverfahren festgestellt, die trotz eingeleiteter Maßnahmen im Ergebnis nicht abgestellt worden seien. Das Ministerium habe bisher auch keine Erfolgskontrolle des Förderprogramms durchgeführt. Die geförderten Projekte seien für die Zielerreichung überwiegend ungeeignet. „Hier ist ein Umdenken zwingend notwendig“, sagte Dr. Johannsen.

Verwendung von Landesmitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Träger von Mitmachzentralen (Tzn. 397-432)

Der Landesrechnungshof prüfte die Zuwendungspraxis sowie die Verwendung, Abrechnung und Kontrolle von öffentlichen Mitteln zur Finanzierung der ehrenamtlichen Mitarbeit und der Mitmachzentralen. Wohlfahrtsverbände hätten Ausgaben abgerechnet, die nicht bewilligt waren oder die ihnen tatsächlich nicht entstanden seien.

Auch Personalausgaben, für die keine Arbeitsleistung erbracht worden war, seien abgerechnet worden. Abgerechnete Personalausgaben seien teilweise arbeits vertraglich nicht vereinbart gewesen. „Die Verbände haben Ausgaben für Verpflegung – auch für Geschäftsführer – und für freiwillige Versicherungen abgerechnet, obwohl die Abrechnung dieser Ausgaben in den Bescheiden ausgeschlossen war“, sagte Dr. Johannsen.

Auch die Zuwendungsempfänger hätten Maßgaben einer ordnungsgemäßen Vertragsgestaltung missachtet, Doppelabrechnungen vorgenommen, Einnahmen verschwiegen und könnten teilweise keine Rechenschaft über den Verbleib von öffentlichen Mitteln ablegen.

„Das Land kann durch die Zulassung von einfachen Verwendungsnachweisen nicht erkennen, ob Ausgaben dem Zuwendungszweck zuzurechnen sind“, führte die Präsidentin aus. Bei einem Zuwendungsempfänger bestünden zudem erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

Sonderprogramm zum Lückenschluss an Radwegen entlang der Landesstraßen (Tzn. 489-515)

Der Landesrechnungshof betrachtete die konzeptionelle Planung und Umsetzung des Lückenschlussprogramms im Zeitraum 2014 bis 2016. Für die Umsetzung des Programms fehlten konzeptionelle, netzplanerische und rechtliche Grundlagen.

„Der Landesrechnungshof hält das praktizierte Auswahlverfahren bei der Investitionsförderung des Neu- und Ausbaus von Radwegen an Landesstraßen für intransparent und im Sinne eines bedarfsgerechten Ergebnisses für nicht zielführend“, sagte die Präsidentin.

Das Lückenschlussprogramm sei im anvisierten Zeitraum 2014 bis 2016 nur zu einem kleinen Bruchteil umgesetzt worden. „Bis Ende 2016 wurden keine Finanzmittel in Anspruch genommen“, sagte Dr. Johannsen. Mitte 2017 lägen lediglich für 6 der 39 geplanten Baumaßnahmen Projektgenehmigungen vor.

Der Landesfinanzbericht 2018 kann im Internet unter  www.lrh-mv.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Pressemitteilung / Landesrechnungshof M-V, Die Präsidentin