Landesblindengeld soll mit zweifelhaften Argumenten gekürzt werden

Nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, sind die Argumente, die von Sozialminister Sellering herangezogen werden, um das Landesblindengeld drastisch zu kürzen, äußerst zweifelhaft.


„So ist es nicht zulässig, verschiedene Leistungen, wie die Blindenhilfe, die Pflegekostenerstattung für Blinde in Heimen und das Landesblindengeld in einen Topf zu werfen und auf ihre ergänzende Wirkung zu verweisen“, erklärte Frau Müller am Donnerstag. Das Landesblindengeld sei 1992 als einkommens- und vermögensunabhängiger Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen eingeführt worden, und der Nachteil sei nach 16 Jahren nicht geringer geworden. „Im Gegenteil, der Mehraufwand im täglichen Leben ist sogar gestiegen, weil alle Hilfen teurer werden“, so Frau Müller.

Auch ein Vergleich mit dem Landesblindengeld in anderen Bundesländern sei nur sehr bedingt möglich. „Es herrschen nicht nur unterschiedliche Einkommenssituationen, sondern auch weitere unterschiedliche Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Wer vergleichen will, muss das jeweilige ganze Paket betrachten.“

Frau Müller bedauert, dass sich der Sozialminister offenbar nicht Mühe gemacht hat, die Mehraufwendungen, die blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen haben, genauer zu betrachten. „Sonst würde er wissen, dass sie z.B. bestimmte Geräte im Haushalt brauchen, die sie auch bedienen können. Sie brauchen zum Schreiben ein spezielles Punktschrift-Papier, Bücher müssen in Braille-Schrift verfasst sein“, so Frau Müller. Die Beispiele ließen sich fortsetzen, und alle Hilfen würden Geld kosten. „Es bleibt dabei: Die geplante Kürzung ist ein weiterer Griff in die Tasche ohnehin benachteiligter Menschen und muss abgelehnt werden“, betonte Frau Müller.