Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit

Linksfraktion bezweifelt Notwendigkeit einer neuen Behörde für Straffällige

Am 19. Januar fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit statt.  Dazu erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, dass DIE LINKE zwar das Ziel des größtmöglichen Schutzes vor Wiederholungsstraftaten grundsätzlich auch unterstütze, dazu jedoch eine Bündelung der Aufgaben und eine höhere Effizienz der Verwaltung erforderlich seien.

„Die heutige Anhörung hat jedoch einige wesentliche Fragen aufgeworfen, die die Landesregierung beantworten muss, um die Notwendigkeit eines neuen Landesamtes zu rechtfertigen“ sagte Borchardt. Sie zählte dazu die Frage nach der Wirkungsanalyse der bisherigen Strukturen, der Einbeziehung der Polizei und der Rechtsanwälte sowie von Medizinern und Psychotherapeuten in das beabsichtigte System der Zusammenarbeit auf. Borchardt sieht jedoch weiterhin gesetzliche Defizite auf Bundesebene: Mit einer Strukturveränderung allein werden die Probleme nicht gelöst. Erforderlich sind u.a. auch eine bedarfsgerechte Aufstockung der Zahl der Bewährungshelfer.“

Mit der Schaffung eines Landesamtes- unter Einbeziehung der Zentralisierung der vier bislang an den Landgerichten angesiedelten Führungsaufsichtsstellen will das Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der staatlichen ambulanten Straffälligenarbeit in einem Landesamt vereinigen. So sollen die Aufgaben der Führungsaufsicht in einer Führungsaufsichtsstelle konzentriert und diese mit den Sozialen Diensten der Justiz und der forensischen Ambulanz zu einer leistungsstarken Organisationseinheit gemacht werden.