Land unterstützt Kommunal-Kombilohn

SPD-Abgeordnete Ute Schildt: Neues Programm schafft Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ mit Landesmitteln unterstützen und erleichtert damit den 15 förderfähigen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land die Nutzung des Programms. Das Land stellt insgesamt rund 11 Millionen Euro bereit und ergänzt den Zuschuss des Bundes von maximal 800 Euro monatlich um weitere 150 Euro. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Schweriner Landtag, Ute Schildt, erklärte dazu: „Das neue Programm schafft Perspektiven für Langzeitarbeitslose. Auch diejenigen, die nicht unmittelbar von der verbesserten Arbeitsmarktsituation profitieren, erhalten mit dem Kommunal-Kombilohn die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Weil wir die Kommunen bei der Bereitstellung dieser Arbeitsplätze unterstützen wollen, haben wir uns für die Ergänzung durch Landesmittel entschieden.“

Auch in Zukunft wolle die Koalition Förderinstrumente im Schwerpunkt einsetzen, um Arbeitssuchende in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Langzeitarbeitslose dürfe man aber nicht abschreiben: „Auch Arbeitssuchende mit derzeit kaum Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wollen wir nicht allein lassen. Es geht schließlich auch darum, Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und negative soziale und gesundheitliche Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit zu mindern“, so Schildt. Vorteile hätten zudem nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Regionen: Mehr Personal bedeute, dass zusätzliche Aufgaben erfüllt werden könnten.

Der „Kommunal-Kombi“ ist ein Bundesprogramm zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Bezuschusst werden Arbeitsplätze zur Stärkung der kommunalen Strukturen, insbesondere bei Gemeinden, Städten und Kreisen, aber auch bei weiteren Arbeitgebern. Die Arbeitsplätze müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sein und seit einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen. Sie können einen Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu drei Jahren erhalten. Für das Programm stellt der Bund für die Gesamtlaufzeit bis Ende 2012 rund 1,7 Milliarden Euro Eigenmittel sowie 300 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.