Land und Kirchen erneuern Vertrag über Erhalt sakraler Baudenkmäler

16,8 Millionen Euro stehen in den kommenden fünf Jahren für die Sanierung der Patronatskirchen in Mecklenburg-Vorpommern aus Landesmitteln zur Verfügung, zu gleichen Teilen beteiligen sich die evangelischen Kirchen am Erhalt der sakralen Bauten.
Das sieht die Gemeinsame Erklärung zu Artikel 13 des Güstrower Vertrages vor, den heute Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Andreas Flade, amtierender Oberkirchenratspräsident der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, sowie Dr. Hans-Jürgen Abromeit, Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche, unterzeichnet haben.

Der Güstrower Vertrag, der in fünfjährigem Rhythmus durch eine weiterführende Gemeinsame Erklärung aktualisiert wird, ist ein Staatsvertrag zwischen dem Land und seinen evangelischen Kirchen und wurde am 20. Januar 1994 im Güstrower Schloss unterzeichnet.

Darin haben die Patronatsleistungen einen besonderen Stellenwert, weil sich Land und Kirchen zu gleichen Teilen für den Erhalt der kirchlichen Bauwerke verpflichtet fühlen.

Diese Regelung betrifft insgesamt 419 Patronatskirchen in Mecklenburg und 93 Patronatskirchen in Vorpommern.

Für ihre Sanierung wurden von 1994 bis 2007 ca. 40 Mio. Euro an Landesmitteln und ebenso viel von den Kirchen ausgegeben. In der erneuerten Gemeinsamen Erklärung wird festgestellt, dass trotz sichtbarer Fortschritte auch weiterhin ein erheblicher Bedarf für Sanierung und Unterhaltung besteht.

Beide Seiten fühlen sich verpflichtet, trotz angespannter Haushaltslage sowohl des Landes als auch der Kirchen mit der Fortschreibung des Güstrower Vertrages auch weiterhin eine verlässliche Basis für die Erhaltung sakraler Gebäude und ihrer wertvollen Ausstattungen zu geben.

„Die Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern prägen in einmaliger Weise unsere Kulturlandschaft und stellen deshalb einen immer wichtiger werdenden Tourismusfaktor dar. Es ist nicht zuletzt den aktiven Kirchengemeinden vor Ort zu danken, dass durch ihre enormen Anstrengungen in den vergangenen Jahren auch fast verfallene Kirchengebäude saniert und wieder nutzbar wurden. Für das kommende Jahr wünsche ich mir noch mehr ‚offene Kirchen‘, die Gelegenheit zur Einkehr bieten“, sagte Kultusminister Henry Tesch zum Abschluss der mehrmonatigen Verhandlungen.

„Als das Bundesland mit den meisten Kirchen sind wir uns der Verpflichtung zur Erhaltung dieser Kunstdenkmale bewusst. Dies gilt nicht nur für die Backsteingotik, sondern ebenso für historische Bauwerke anderer Epochen“, so der Minister.