Land muss beim Thema Schulen und Schülerbeförderung nacharbeiten

Die Jungen Liberalen (JuLis) Nordvorpommern haben sich bei ihrem letzten Treffen mit dem Schulgesetz und insbesondere mit der Schülerbeförderung beschäftigt.

VSebastian Koth,Kreisvorsitzender der Julis in NVPor allem die Landkreise Rügen und Nordvorpommern haben mit den höheren Kosten zu kämpfen, damit auch wirklich alle Schülerrinnen und Schüler kostenlos zur Schule befördert werden können.
„Denn durch das neue Schulgesetz ist dies nicht mehr möglich“, kommentiert der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen Nordvorpommern, Sebastian Koth. „Es wurde eine örtlich zuständige Schule eingeführt, zu der – laut Gesetz – auch nur die Transportkosten des Nahverkehrs übernommen werden. Falls Schüler ihre freie Schulwahl, die im Vorfeld der Novellierung des Gesetzes so angepriesen wurde, wahrnehmen möchten, müssen die Eltern in den Kreisen die vollen Kosten zahlen, sollten sich die Kreise nicht für eine Bezahlung entscheiden.“

Durch einen Beschluss sprechen sich die JuLis daher für eine Abschaffung der örtlich zuständigen Schule und für eine wirklich freie Schulwahl aus. Außerdem begrüßen und unterstützen sie alle Kreise, die die Bestrebungen haben Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur kostenlos zur Schule zu bringen.

Sebastian Koth erläutert den Beschluss weiter: „Neben der Abschaffung der örtlich zuständigen Schulen, fordern wir auch eine Abschaffung der Kopfnoten, eine freie Entwicklung der Schulen durch beispielsweise Finanzhoheit und Aufhebung der Schülermindestzahlen, sodass man auch kleinere Schulen vor der Schließung retten kann. Für Die Schülerbeförderung sehen wir es als unerlässlich an, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Beförderung umgesetzt wird. Es müssen alle Schüler kostenlos befördert werden. Dabei sollen die Kreise auch die Schulen einbeziehen, um den öffentlichen Personennahverkehr zu planen.“

Die Jungen Liberalen vergessen dabei nicht, dass eine finanzielle Entlastung der Kommunen erfolgen muss. In einem weiteren Punkt bestehen sie darauf, dass eine Überarbeitung des Paragrafen 113 des Schulgesetzes erfolgt, der die Schülerbeförderung regelt. Es muss das Konnexitätsprinzip verankert werden, das es den Landkreisen erlaubt die Kosten vom Land erstattet zu bekommen.