Land hilft Unternehmen

Seidel: Kurzarbeit auch für Handwerker möglichDas Handwerk ist eine wichtige Säule der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundesagentur für Arbeit bietet den Unternehmen gerade in den Fällen von Kurzarbeit großzügige Unterstützung an. „Jedes von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen sollte sich daher umgehend mit der örtlichen Arbeitsagentur in Verbindung setzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Montag in Schwerin.

„Auch der kleine Handwerksbetrieb mit einem oder wenigen Angestellten kann bei einem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen Kurzarbeit beantragen“, so Seidel weiter. Nach § 171 SGB III gilt: Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung. Die Neuregelungen zur Erstattung der SV-Beiträge soll laut vorliegendem Gesetzentwurf rückwirkend ab 01.02.2009 gelten. Geplant ist zudem, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Bundesagentur für Arbeit bis 2010 die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber – zur Hälfte oder bei Qualifizierung ganz übernimmt. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist auf 18 Monate verlängert worden.

„Wer Kurzarbeit anmeldet, kann Entlassungen vermeiden. Zudem kann die Zeit genutzt werden und den Mitarbeitern können verschiedene Qualifikationsmaßnahmen angeboten werden“, sagte Seidel. Dafür stehen ergänzend auch die Förderinstrumente des Landes, wie beispielsweise Bildungsschecks, zur Verfügung.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Thema Kurzarbeit eine Hotline geschaltet: 01805 – 67 67 12.