LAKOST warnt vor „Freaky Friday“- und „50 Cent“-Partys

Jugendliche dürfen nicht mit reduzierten Alkoholpreisen gelockt werden

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung MV (LAKOST) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, mit dem einem Wirt der Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen untersagt wird. Zu diesem Beschluss vom 17.02.2011 ist das Gericht gekommen, da der Wirt mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht.

Der Gastwirt hatte für den 04.02.2011 eine so genannte „10 für 10″ Veranstaltung geplant, bei der er 10 Getränke für 10 € anbieten wollte. Darüber hinaus beabsichtigte er, während der „1 €-Party“ am 25.02.2011 in seiner Schank- und Speisegaststätte alkoholische Getränke für 1 € anzubieten. Die zuständige Gaststättenbehörde verlangte von ihm, bei beiden Veranstaltungen keine alkoholischen Getränke zu reduzierten Preisen abzugeben. Der Wirt legte erfolglos Widerspruch ein und klagte dann auch ohne Erfolg.

„Auch in M-V finden leider solche Veranstaltungen z.B. in Diskotheken immer noch statt“, so Rainer Siedelberg, Geschäftsführer der LAKOST MV. „Im Achteck in Schwerin gibt es den „Freaky Friday“ bei dem Mädchen 7 und Jungs 10 Freigetränke für ihren Eintritt bekommen. In der Disko Spornitz finden regelmäßig „50 Cent“ Partys statt, im Schlachthof Neubrandenburg bekommt man bei der Beachparty für entsprechende Kleidung für 25 € Getränke gratis und in der Disko Neukalen gibt es eine 50-Cent- und vier 1-Euro-Bars.“

Daher warnt die LAKOST:
„Das Argument, dass die jungen Leute doch auch alkoholfrei trinken können, ist nicht akzeptabel. Übermäßiger Alkoholgenuss ist immer mit gesundheitlichen Gefahren verbunden, ganz besonders bei Jugendlichen. Diese Gefahren werden keineswegs geringer, wenn das „Vorglühen“ in die Räume der Diskotheken verlagert wird.
Alle präventiven Maßnahmen nützen wenig, wenn sie nicht als breites, gesamtgesellschaftliches Engagement verstanden werden. Es wird ständig debattiert und berichtet über betrunkene und „komasaufende“ Jugendliche. Aber was sind dann 10 Drinks für 10,00 €? Wir alle sind gefragt, um für einen genussvollen und gefahrlosen Alkoholkonsum zu werben und ihn auch zu fordern.“

Doch nur reden hilft nicht, es müssen auch Taten folgen. Rainer Siedelberg meint: „Da sind auch ganz klar die entsprechenden Behörden in den Kommunen gefragt, Gegebenheiten zu kontrollieren und auch entsprechende Entscheidungen zu treffen.“

Quelle: Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung MV (LAKOST)