LAGA in MV: 2014 oder 2015?

Minister Backhaus erläutert Auswahlverfahren für Landesgartenschau

„Eine Landesgartenschau im Jahr 2014 oder 2015 soll der Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität dienen und insbesondere die touristische Attraktivität des Landes erhöhen. Sie soll als strukturell wirksamer Baustein einer nachhaltigen Regional- und Wirtschaftspolitik konzipiert werden und den Schutz von Umwelt und Natur sowie eine breite Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger beispielhaft berücksichtigen“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Schwerin im Rahmen der Pressekonferenz zur Eröffnung des Auswahlverfahrens einer Landesgartenschau in Mecklenburg-Vorpommern.

Nach der Bundesgartenschau 2009 in Schwerin haben verschiedene Kommunen ihr Interesse bekundet eine Gartenschau auszurichten. Da es in nächster Zeit weder eine IGA noch eine BUGA in Mecklenburg-Vorpommern geben wird, hat sich die Landesregierung entschlossen, den Weg für eine Landesgartenschau zu ebenen. „Wir greifen damit den Wunsch der Kommunen auf. Da es bereits verschiedene Interessenten gibt, wollen wir den Austragungsort auch über ein Auswahlverfahren ermitteln.

So soll die Landesgartenschau u.a. dazu beitragen, die nachhaltige Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft in der Stadt bzw. der Gemeinde und der Region weiter zu verbessern, die Arbeits- und Wohnumfeldbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die touristische Attraktivität auszubauen als auch öffentliche, gewerbliche und private Investitionen in der Region zu initiieren und Arbeitsplätze zu schaffen.

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit setzte sich Backhaus dafür ein, die Ausschreibung nicht nur auf das Jahr 2014 zu fokussieren, sondern auch das Jahr 2015 in Betracht zu ziehen. Allerdings müsse bei einer Landesgartenschau im Jahr 2015 gesichert sein, dass bereits im Durchführungsjahr die Fördermittel vollständig abgerechnet werden, da sonst der Abschluss der europäischen Strukturfördermittel aus der Förderperiode 2007 bis 2013 gegenüber der Europäischen Kommission gefährdet wäre.

In Anlehnung an vorangegangene Gartenschauen geht der Minister von 10 bis 15 Millionen Euro Investitionen und fünf Millionen Euro im Durchführungshaushalt aus. Bei einer durchschnittlichen Förderung von 70 Prozent wären sieben bis zehn Millionen Euro Landesförderung für Investitionen sowie acht bis zehn Millionen Euro als kommunaler Aufwand notwendig.

„Die Landesregierung wird eine Landesgartenschau tatkräftig unterstützen. Es wird aber keinen Haushaltstitel „Landesgartenschau“ geben. Eine Förderung durch das Land erfolgt auch wie bei den vergangenen Gartenschauen ausschließlich im Rahmen vorhandener Förderprogramme“, betonte Minister Backhaus.

Das Auswahlverfahren wird am Montag, dem 7. Februar 2011 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September 2011. Eine bis 31. August 2011 berufene Bewertungskommission wird ein Bewertungsschema entwickeln und anhand dessen bis November 2011 einen Vorschlag für eine mögliche Ausrichtergemeinde erarbeiten. Das Kabinett wird spätestens im Januar 2012 darüber entscheiden.