Kurdirektoren-Talk des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern

„Mehr Wirtschaftlichkeit in Kurverwaltungen durch Anpassung des Bundesmeldegesetzes“

Der zweite Kurdirektoren-Talk des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommerns, am gestrigen Tage, war ausgezeichnet besucht. Das war auch kein Wunder, denn auf der Tagesordnung stand: „Der Umgang mit der Kurkarte“, „ Die elektronische Datenverarbeitung“, „Welche Daten dürfen überhaupt erhoben werden?“ und „Was gibt das Kommunalabgaberecht her“.

Mehr Licht in das Dunkel des Datenschutzes brachte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann. Der Mitarbeiter des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns, Hartmut Siemers, verdeutlichte nochmals klar, den im Kommunalabgabegesetz verankerten Umgang mit der Kurtaxabgabe. Sie muss zweckgebunden dem Gast Zugutekommen. Dass heißt sie muss gezielt für den Erhalt des Kurparks, zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Strandreinigung usw. eingesetzt werden. Die Kommunalaufsicht wacht strengstens darüber, dass kein Euro Kurtaxabgabe zur Sanierung der kommunalen Haushalte eingesetzt wird.

Die Datenverarbeitung über die elektronische Kurkarte war ebenfalls ein interessantes Thema, denn hier greift der Datenschutz natürlich auch. Dass dabei die Sicherstellung der Datenübertragung oberstes Gebot ist, ist selbstverständlich. Viele Kurverwaltungen oder –betriebe suchen nach wirtschaftlichen Lösungswegen für die Verarbeitung der Kurkarten. Heute im Zeitraum der Elektronik, müssen noch Mitarbeiter abgestellt werden, um per Hand die Kurkarten und Meldescheine zu bearbeiten. Welcher Kurort kann sich das auf Dauer leisten?

Um eine effektivere und wirtschaftlichere Lösung umsetzen zu können, bedarf es der elektronischen Kurkarte. Somit fordert der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., dass das Bundesmeldegesetz entsprechend angepasst wird und kein handschriftliches Ausfüllen des Meldescheins, wie bisher, mehr zwingend ist, so der Präsident des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Andreas Kuhn. Über den Deutschen Heilbäderverband e.V. wird sich der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bemühen, entsprechend Einfluss zu nehmen.

Marianne Düsterhöft