Kuhn: Sozialhilfefinanzierungsgesetz sorgt für gerechtere Verteilung

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kuhn, hat die heute im Landtag verabschiedete Novelle des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes als wichtigen Baustein zur Unterstützung für jene, die übergangsweise oder dauerhaft auf Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind, bezeichnet.


„Wir sichern mit der Novelle die Unterstützung für jene Menschen, die nicht aus eigener Kraft für sich und ihre Familie sorgen können. Gleichzeitig wird für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten gesorgt.

Auf der Basis der erhobenen Daten des Jahres 2006 werden die Gesamtzuweisungen fortgeschrieben, der Verteilerschlüssel angepasst und die Ausgleichsregelung für die so genannten Altfälle fortgeschrieben. Die Fortschreibung wird dabei auf die Zeit des Doppelhaushaltes 2008/2009 beschränkt. Damit wird zugleich der Weg frei gemacht, um die Neuausrichtung der Verteilung für die nächsten Jahre solide vorzubereiten. Wichtigstes Ziel muss es sein, die Anreize für den vorrangigen Ausbau auf den individuellen Bedarf ausgerichteter Hilfestrukturen unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter Leistungen zu erhöhen.

Für das Jahr 2008 stellt das Land 243,7 Mio. Euro und für das Jahr 2009 gut 253,7 Mio. Euro bereit. Mit der Anhebung der Finanzmittel um 16,1 Mio. Euro wird auch den gestiegenen Fallzahlen und Preisen Rechnung getragen“, so Werner Kuhn.