Kuhn: Kinderrechte sollten ins Grundgesetz

Wie der Rechtspolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kuhn, informierte, wird es aus dem Europa- und Rechtsausschuss des Landtages eine Initiative zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz geben. Die Koalitionspartner hätten einen entsprechenden Antrag vorbereitet, der im Januar im Ausschuss beraten werden soll.


„Auch wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. September 2008 eine Entschließung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz abgelehnt hat, halten wir diese für sinnvoll und notwendig. Im Grundgesetz selber finden Kinder keine Erwähnung. Dies gilt es zu korrigieren.  Unsere Gesellschaft muss für die Anliegen der Kinder stärker sensibilisiert werden.  Der Staat und die Gesellschaft sind verantwortlich für das Wohl und den Schutz der Kinder. Kinderrechte in der Verfassung sind eine gute Basis für eine nachhaltige Kinderpolitik und für einen besseren Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung.

Deshalb wollen wir im Landtag das Ziel, dass das Grundgesetz künftig eigene Rechte für Kinder enthalten sollte, unterstreichen. Kinderrechte sollten im Rahmen der Verfassung für jedermann deutlich gemacht werden“, so Werner Kuhn.

Der CDU-Abgeordnete verwies darauf, dass in der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern Kinderrechte ausdrücklich benannt seien. Artikel 14 Absatz 4 stelle besondere Kinderrechte heraus. Diese Regelung entspreche inhaltlich der Verfassung vieler anderer Bundesländer. Insofern solle auch das Grundgesetz eine entsprechende Regelung aufnehmen.

„Die Landesregierung sollte möglichst nach Zusammentritt des nächsten Deutschen Bundestages erneut die Initiative für eine entsprechende Erweiterung des Grundgesetzes ergreifen“, so Werner Kuhn abschließend.