Kuhn: Forderung nach höherem Regelsatz für Jugendliche ist richtig

Der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kuhn, hat heute darauf hingewiesen, dass der Landtag bereits am 31. Januar 2008 einen Antrag der Regierungskoalition angenommen habe, der das Ziel hatte, im Bund einen kinderspezifischen Regelsatz nach SGB II und SGB IX einzuführen.

Der Bundesrat habe zudem bereits in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 in einer Entschließung ebenfalls gefordert, die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen. Im Bund seien für eine Umsetzung dieser Forderungen die Minister Olaf Scholz (Arbeit) und Peer Steinbrück (Finanzen) zuständig.

„Die heutige Forderung der Diakonie nach einer Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die Hartz IV-Leistungen beziehen, ist nachvollziehbar und richtig. Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diese Forderung. Wir müssen es schaffen, dass – wie vom Bundesrat gefordert – u. a. die besonderen Bedarfe im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln abgedeckt werden. Nur so können wir Kindern aus finanziell nicht so gut ausgestatteten Familien die gute Chancen für Schule und Berufsstart geben“, so Werner Kuhn.

Der CDU-Landtagsabgeordnete bezeichnete es zugleich als gesamtstaatliche Aufgabe zu helfen, dass weniger Kinder in Familien aufwachsen, die auf staatliche Sozialleistungen angewiesen seien. Dazu trage in erster Linie eine gute Arbeits- und Wirtschaftspolitik bei. Zugleich gilt es jedoch jene, die zwar Arbeit haben, gleichwohl aber auf Hartz IV angewiesen sind, zu unterstützen. Hier muss die Hilfe des Staates modifiziert werden, damit Kinder kein Armutsrisiko für Familien darstellen. Wer arbeite, müsse seine Familie auch ernähren können – notfalls mit staatlicher Unterstützung, die aber nicht auf die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II beschränkt werden dürfe. Der schon existierende Kinderzuschlag sei hierfür das richtige Instrument, das weiterentwickelt werden müsse.

„Klar ist aber auch, dass sich Leistung lohnen muss. Insbesondere für Niedrigverdiener sowie Geringqualifizierte und ihre Familien. Arm trotz Arbeit darf es nach unserer Meinung dauerhaft in Deutschland nicht geben. Eltern müssen durch echte Arbeit für sich und ihre Kinder sorgen können“, machte Werner Kuhn deutlich.