Kuhn: Bessere finanzielle Ausstattung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und gerechtere Verteilung

Der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kuhn, hat deutlich gemacht, dass der Landeshaushalt eine bessere Ausfinanzierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes vorsieht.


„Mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz finanziert das Land die Leistungen der überörtlichen Sozialhilfe in den Kommunen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als örtlicher Träger der Sozialhilfe zusätzlich die Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe vom Land Anfang 2002 übertragen bekommen. Mit der Kommunalisierung der überörtlichen Sozialhilfe in Mecklenburg-Vorpommern haben die Kommunen die alleinige Entscheidungs- und Kostenverantwortung für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege und die Gefährdetenhilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen erhalten. Das erklärte Ziel hierbei ist, alle Entscheidungen im ambulanten, teil- und stationären Bereich in einer Hand zu bündeln.

Insgesamt stehen nach dem aktuellen Doppelhaushalt 2008/2009 deutlich mehr Mittel für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Die Zuweisungen an die Kommunen steigen von 225,6 Mio. Euro im Jahr 2007 auf 244,7 Mio. Euro im Jahr 2009. In der Vergangenheit gestaltete sich allerdings die Verteilung der Finanzmittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte schwierig.

Zudem ist dem Grundsatz des Vorrangs ambulanter Hilfen gegenüber der stationären Unterbringung stärker Rechnung zu tragen. So sollen zum Beispiel die Anreize erhöht werden, vor Ort für die Hilfebedürftigen anstelle von Heimplätzen Möglichkeiten für betreutes Wohnen zu schaffen oder weitere ambulante Hilfsangebote aufzubauen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Novelle noch im laufenden Jahr notwendig. Wichtigstes Ziel hierbei ist, die Verteilung nach dem neuen Schlüssel 60:20:10:10 festzuschreiben. Dies bedeutet konkret, dass 60 Prozent auf Grund der Jahresabrechnungen der vorvergangenen sowie der zwei davor liegenden Jahre, 20 Prozent nach dem Anteil der Leistungsbezieher innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, 10 Prozent nach dem Anteil an der Gesamteinwohnerzahl im Land und 10 Prozent nach dem Anteil der über 65-jährigen an der Gesamtbevölkerung auf die Kommunen verteilt werden. Dieser neue Verteilungsschlüssel wird zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten führen.

Der Sozialminister wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden im Parlament eine zügige Beratung sicherstellen, damit der neue Verteilungsschlüssel im laufenden Jahr noch voll greifen kann“, kündigte Werner Kuhn an.