Küsten- und Hochwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern braucht gesetzlich klar geregelte Zuständigkeiten

Antrag der Koalitionsfraktionen sorgt für Bestandsaufnahme und Klassifizierung bestehender Deiche und Dünen

Mit einem Antrag auf der Landtagssitzung im November wollen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Klassifizierung bestehender Deiche und Dünen vorzulegen.

„Die durch den Klimawandel zunehmende Bedeutung des Küsten- und Hochwasserschutzes erfordert eine eindeutige rechtliche Regelung zur Umsetzung dieser Aufgabe“, so die SPD-Abgeordnete Angelika Peters.

Die bisherige Praxis, die Aufgabenwahrnehmung auf der Basis von Übergangsregelungen im Landeswassergesetz von 1992 zu organisieren, entspricht laut Peters nicht mehr den Erfordernissen. Die Zuständigkeiten für den Bau und die Unterhaltung von Deichen, Dünen und anderen Anlagen des Küsten- und Hochwasserschutzes müssten deshalb neu geregelt werden.

Peters: „Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, eine genaue Kenntnis der dem Küsten- und Hochwasserschutz dienenden Deiche und Dünen in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich deren Klassifizierung, zu erhalten. Mit dem vorliegenden Antrag von SPD und CDU werden wir dieser Anforderung gerecht.“