Küsten- und Hochwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern auf gutem Weg

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Henning von Storch hat darauf verwiesen, dass im Rahmen der heutigen Anhörung zum Thema „Sicherung von Steilküsten an der Küste des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ deutlich geworden sei, dass der Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf einem soliden Modell der Küstenentwicklung der südlichen Ostsee basiere.„Der Generalplan hat sich bewährt und stellt die technische, ökonomische und ökologische Grundkonzeption zum Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern dar. Dennoch ist die Überarbeitung und Fortschreibung des Generalplanes notwendig, um die heutige Datenlage einfließen lassen zu können. Hierbei sollte insbesondere eine Risikokartierung auf der Grundlage neuester Daten erfolgen, die für künftige Genehmigungsverfahren, aber auch die Planung des Küstenschutzes zu notwendig sind. Zeitgleich sollten Daten des Klimamodells einbezogen werden, die Aussagen über künftige Küstenerosionen, Sedimenttransport und Sedimenteinlagerungen verdeutlichen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.

Insgesamt verwies Dr. Henning von Storch darauf, dass ein dauerhafter Schutz der Steilküsten in Mecklenburg-Vorpommern nicht realisierbar sein dürfte. Die Steilküsten seien wesentliche Komponenten innerhalb eines Natursystems, welches von Sedimentabtrag und -anlagerung geprägt sei. Nur in Ausnahmefällen könne eine einzelne Steilküste gegen Erosion geschützt werden, um die bereits vorhandene Bebauungssituation zu schützen.

„Es wird nun darauf ankommen, den Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz aus dem Jahre 1994 zügig weiterzuentwickeln, um den Anforderungen des Küsten- und Hochwasserschutzes auch künftig gerecht zu werden“, so Dr. Henning von Storch abschließend.