Künstlich Gefärbtes ist nichts für Kinder und Allergiker

Verbraucherzentrale rät beim Einkauf von Süßigkeiten für den Weihnachtsteller Azofarbstoffe zu meiden

Ob Geleefrüchte, Zuckerstreusel oder Limonaden: knallbunt gefärbt  sprechen sie besonders Kinder an. Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke, Backwaren und Desserts enthalten aber häufig gesundheitlich riskante Azofarbstoffe wie Tartrazin oder Azorubin. Anstatt Azofarbstoffe vorsorglich für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte lediglich einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor.
Die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129) und der Farbstoff Chinolingelb (E 104) können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien wie Nesselsucht, Asthma oder Hautirritationen auslösen.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer aktuellen Neubewertung bei einigen Azofarbstoffen aufgrund verschiedener gesundheitlicher Bedenken die duldbaren täglichen Aufnahmemengen (ADI) herabgesetzt.
Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt ab 20. Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Dieser muss neben der Bezeichnung des Farbstoffes lauten: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Die EFSA konnte zwar aufgrund der ihr vorliegenden wissenschaftlichen Studien keine ausreichenden Beweise dafür liefern, aber auch wegen der oben genannten Probleme sollte man nicht auf den letzten Beweis warten, sondern Azofarbstoffe und Chinolingelb aus Lebensmitteln verbannen.
Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor Azofarbstoffe vermeiden will, sollte die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Ganz sicher geht man mit Bioprodukten, die dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten.
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