Kuder: Neustrukturierung der ARGE darf Sozialgerichte nicht belasten

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sprach sich heute auf der Justizministerkonferenz in Celle gegen eine mögliche Mehrbelastung der Sozialgerichte im Rahmen der Neustrukturierung der Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften aus.


„Bei der Erarbeitung neuer Strukturen zwischen den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und der Bundesagentur für Arbeit sind die Varianten abzulehnen, die eine Trennung der bisherigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung vorsehen. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde dazu führen, dass statt bisher eines einheitlichen Bescheides nun zwei Bescheide bei dem Bürger eingehen, einer über die Regelleistung und einer über die Kosten der Unterkunft. Wer gegen beide Bescheide vorgehen will, müsste zwei Klagen erheben.

Dadurch könnte es zu einer Mehrbelastung der Gerichte bis zu 40% kommen. Vor einer derartigen Situation möchte ich warnen. In der Sozialgerichtsbarkeit steigen die Eingänge seit In-Kraft- Treten des SGB II im Jahr 2005 bis heute stetig an. Die derzeitige Belastung der Sozialgerichte ist bereits sehr hoch. Sie wird aushilfsweise durch Richter aus den anderen Gerichtsbarkeiten abgedeckt. Wenn die gemeinsamen Verwaltungsstrukturen nicht durch eine Grundgesetzänderung so erhalten bleiben wie bisher, ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch fehlende Richter nur noch eingeschränkt arbeitsfähig“, sagte Kuder heute in Celle.

Hintergrund der Überlegungen auf der Justizministerkonferenz in Celle ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007. Demnach ist die bisher bestehende „Mischverwaltung“ der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat daraufhin eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, verschiedene Varianten für die zukünftige Struktur der Aufgabenwahrnehmung zu erarbeiten.