Kuder: „Das Überwachungskonzept „FoKuS“ bedeutet aktiven Opferschutz!“

Justizministerin Uta-Maria Kuder spricht zu TOP 12 der 90. Landtagssitzung am 10. März 2010 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rechtsstaatsprinzip nachkommen – Straftäterdatei per Gesetz einführen (Drucksache 5/3278)

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Jede verhinderte Rückfalltat bedeutet die Verhinderung eines weiteren Opfers. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, bestehende Möglichkeiten zu optimieren. Bereits zum 1.1.2008 sind wird in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einen ersten Schritt mit unserem „InStar-Konzept“ (Integrale Straffälligenarbeit) gegangen. Mit „InStar“ haben wir die Zusammenarbeit der Sozialen Dienste der Justiz, also der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, mit dem Vollzug eng verzahnt und standardisiert. Dieses Konzept findet über die Grenzen Deutschlands hinaus in der Fachwelt hohe Beachtung.“

Während sich „InStar“ vor allem mit der intensiven Zusammenarbeit von Vollzug und Bewährungshilfe zur Vermeidung von Rückfällen beschäftigt, geht es bei „FoKuS“ um die Optimierung der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. „FoKuS“ rückt vor allem die Überwachung bestimmter Haftentlassener im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit in den Vordergrund: Rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter, die nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus dem Justizvollzug entlassen werden und unter Führungsaufsicht stehen.

„Mit „FoKuS“ bewegen wir uns,“ so die Ministerin weiter, „innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Neue gesetzliche Bestimmungen brauchen wir hierfür nicht! § 463a Abs. 2 der Strafprozessordnung eröffnet und regelt die Ausschreibung von verurteilten Personen im polizeilichen Informationssystem zur Beobachtung.“

Das Konzept „FoKuS“ (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit) bedeutet: Der Führungsaufsichtsbeschluss und die darin festgelegten Weisungen werden im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelung dem Landeskriminalamt zur Ausschreibung zur Beobachtung übermittelt. Zudem werden die örtlich zuständigen Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr über die bevorstehende Entlassung und die Ausgestaltung der Führungsaufsicht, also die erteilten Weisungen, unterrichtet. Die Polizei veranlasst einen Eintrag in Inpol. Ebenso erfährt die örtlich zuständige Polizeibehörde durch „FoKuS“, wer der zuständige Bewährungshelfer ist und wie dieser erreichbar ist. Die Polizei vor Ort arbeitet künftig mit dem zuständigen Bewährungshelfer zusammen. Sie informieren sich gegenseitig und teilen sich Warnsignale mit.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Ziel von „FoKuS“ ist also, schneller und zielgenauer auf Weisungsverstöße oder andere Anzeichen für kriminelle Gefährdungen und gefährliche Rückfälle reagieren zu können. „FoKuS“ soll vermeiden helfen, dass rückfallgefährdete Menschen nach ihrer Haftentlassung neue Straftaten mit schweren körperlichen und psychischen Folgen für die Opfer begehen. Kurz, „FoKuS“ soll dazu beitragen, neue Opfer zu verhindern!“

Information:

Führungsaufsicht tritt regelmäßig kraft Gesetzes ein, wenn eine bei bestimmten Sexualstraftaten mindestens einjährige, im übrigen zweijährige Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag vollstreckt worden ist. Ein Strafgefangener bleibt bis zum letzten Tag in Haft, wenn wegen negativer Sozialprognose ein Teilstraferlasse auf Bewährung nicht angezeigt ist. Im Rahmen der Führungsaufsicht stellt das Gericht dem Betroffenen einen Bewährungshelfer zur Seite. Zudem kann das Gericht Ge- und Verbote aussprechen. Ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.