Kuder begrüßt geplante Gesetzesänderung zur Anhebung des Tagessatzes bei Geldstrafen

Uta-Maria Kuder begrüßt geplante Gesetzesänderung zur Anhebung des Tagessatzes bei Geldstrafen – fordert aber mehr!Der deutsche Bundestag hat am 29.01.2009 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beraten.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Ich unterstütze mit Nachdruck die geplante Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen. Hierdurch wird mehr Gerechtigkeit erreicht. Allerdings halte ich die Festlegung, dass künftig ein Tagessatz in Höhe von maximal 20.000,- EUR verhängt werden kann, insoweit für nachbesserbar, dass keine „Deckelung“ für eine Höchstgrenze erfolgt. Die wirklichen Topverdiener werden bei der vorgesehenen Obergrenze von 20.000,- EUR im Ergebnis begünstigt.“

Information:

Nach dem Tagessatzsystem bei Geldstrafen wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Das Tagessatzsystem soll gewährleisten, dass jedem Täter ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt wird. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, dem Nettoeinkommen, das dem strafrechtlich Verurteilten an einem Tag zu Verfügung steht. Die geltende Obergrenze von 5.000,- EUR wurde bereits 1975 eingeführt und ist seitdem nicht mehr geändert worden.