Kuder begrüßt beabsichtigte Einführung eines Fahrverbots als Hauptstrafe

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat sich heute erneut für die Einführung eines Fahrverbots als Hauptstrafe ausgesprochen.
„Die Aussicht auf ein Fahrverbot und den damit einhergehenden Verlust von Mobilität ist geeignet, Straftäter abzuschrecken. Daher ist es richtig, Fahrverbote nicht nur bei Straßenverkehrsdelikten, sondern auch bei anderen Straftaten zu verhängen. Ein Fahrverbot als Hauptstrafe erweitert die Sanktionsmöglichkeiten für den Richter. Dieser kann dann in jedem Einzelfall entscheiden, ob er ein Fahrverbot neben oder anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt,“ sagte Kuder heute in Schwerin.

Nach bisherigem Recht kann ein Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem setzt ein Fahrverbot eine Straftat voraus, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen worden ist. Diese Beschränkungen sollen künftig entfallen.

„Ein wirklich überzeugendes Gegenargument der vermeintlichen Experten habe ich bisher nicht vernommen. Unerheblich erscheinen mir insbesondere die Zweifel der Bundesjustizministerin, ob ein Fahrverbot wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Das ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung der Staatsgewalt,“ so Kuder.