Kritik am Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform

70 Mio. € Anteil für Mecklenburg-Vorpommern auf der Kippe – Einzig positiver Aspekt ist die „Rettung“ der Erbschaftsteuer


Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Rudolf Bochert, hat die gestern Abend erreichte Einigung zur Erbschaftsteuerreform als Minimalkompromiss kritisiert. Das einzig Positive sei, dass die Erbschaftsteuer als solche „gerettet“ werden konnte. Mehr sei mit der CDU/CSU in einer großen Koalition und den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen offensichtlich nicht machbar gewesen.

Borchert bezweifelt nun, ob die jährlichen 4 Mrd. Euro Einnahmen aus der Erbschaftsteuer unter den jetzigen Vorzeichen noch zu erzielen seien. Damit stünden auch ca. 70 Mio. € auf der Kippe, die Mecklenburg-Vorpommern bisher jährlich als Anteil an der Erbschaftsteuer über den Länderfinanzausgleich zugewiesen bekam.

Borchert, der auch stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion M-V ist, kritisierte, dass die CSU und Teile der CDU die Erbschaftsteuer offensichtlich ganz abschaffen wollten. Das sei nun – kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zum 01. Januar 2009 – verhindert worden. Der Zeitdruck habe leider den Unionsparteien in die Hände gespielt.

Für die Sozialdemokraten bleibe das Ziel, die Erbschaftsteuer auf ein vergleichbares europäisches Niveau anzuheben, so dass statt der jetzt prognostizierten 4 Mrd. Euro ca. 10 Mrd. Euro jährlich für wichtige staatliche Aufgaben und Projekte zur Verfügung ständen. Mecklenburg-Vorpommern hätte bei einem solchen Steuerniveau zusätzlich 100 Mio. € pro Jahr – Geld, das z.B. in den Bereichen Bildung, Familie und Kinder dringend gebraucht würde.

Borchert abschließend: „In Deutschland werden jährlich Vermögen im gigantischen Wert von 150 Mrd. Euro vererbt. Die Erbschaftsteuer mit ihren großzügigen Freibeträgen, bei denen es weit über Omas kleines Haus hinaus geht, schont leider immer noch die Erben großer Privatvermögen. Hier unter anderen politischen Verhältnissen noch einmal Veränderungen herbeizuführen, wäre nicht zuletzt ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“