Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche steigt in M-V um 9%

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute in Schwerin Einzelheiten der Jahresstatistik 2007 für die Staatsanwaltschaften des Landes bekannt gegeben.

Besonders auffällig ist der Anstieg staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in Mecklenburg-Vorpommern. Die Neueingänge in diesem Bereich stiegen im Jahr 2007 um 2.399 auf insgesamt 29.124 Verfahren (2006: 26.725). Dies entspricht einem Zuwachs von rund 9 %. „Dieser Anstieg ist nicht hinzunehmen.

Neben dem Ausbau von Präventionsarbeit muss Jugendkriminalität ganzheitlich durch eine enge und gut vernetzte Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwälten, Gerichten und Jugendämtern bekämpft werden. Ziel muss eine zügige Ermittlungstätigkeit mit rascher Anklageerhebung sein. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert. Ich halte an meiner Forderung nach Einführung eines Warnschussarrestes neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe fest,“ sagte Kuder heute in Schwerin.

Im Jahr 2007 haben die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 114.642 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte eingeleitet (2006: 111.220 – Zuwachs um 3,08 %). Hinzu kamen 76.503 Verfahren gegen unbekannte Beschuldigte (2006: 76.940) und 9.139 Ordnungswidrigkeitsverfahren (2006: 9.375). Im gleichen Zeitraum wurden 117.843 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte erledigt (2006: 108.381 – Zuwachs um 8,73 %). Der Bestand an offenen Verfahren konnte damit zum Jahresende 2007 auf 16.826 reduziert werden (2006: 20.028 – Rückgang um 15,99 %).

Trotz der angestiegenen Verfahrenszahlen konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren von 2,5 Monaten im Jahr 2006 auf  2,4 Monate im Jahr 2007 verkürzt werden. Mecklenburg-Vorpommern steht damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern im guten Mittelfeld. „Die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften ist nach wie vor hoch. Trotzdem ist es gelungen, Bestände abzubauen und die Verfahrensdauer weiter zu verkürzen. Dies ist dem hohen Engagement der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes zu verdanken,“ so Kuder.