Kreisgebietsreform notwendig

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Renz, hat nach der heutigen Vorstellung des Renditegutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) noch einmal betont, dass die Kreisstrukturreform auch für die Landkreise notwenig ist.

„Die Gutachter haben errechnet, dass sich durch die Kreisgebietsreform bis zum Jahr 2020 84,4 Mio. Euro einsparen lassen. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die Personalkosten mit rund 61 Mio. Euro. Selbstverständlich werden gerade am Anfang auch Kosten – beispielsweise durch die Umstellung der IT – entstehen. Diese sind bei den Einsparungen aber bereits berücksichtigt. Damit nicht genug: Die KGSt geht davon aus, dass sich zusätzlich zum Einsparpotential Kosten vermeiden lassen. Bis 2020 werden rund 716 Mio. Euro angesetzt.

Angesichts dieses hohen Betrages sollten alle Kritiker der Kreisstrukturreform ihre bisherigen Aussagen, die Reform würde sich nicht lohnen, überdenken. Mecklenburg-Vorpommern kann es sich wegen drastisch zurückgehender Einnahmen nicht leisten, auf einen Euro zu verzichten. Im Jahr 2020 werden in unserem Land nur noch rund 1,54 Mio. Einwohner leben. Mit jedem Einwohner verliert das Land pro Jahr Zuweisungen in Höhe von 2.400 Euro. Momentan bekommt Mecklenburg-Vorpommern jährlich knapp eine Milliarde Euro aus dem Solidarpakt. Diese Mittel laufen 2019 aus. Das unterstreicht die Notwendigkeit der Reform.“

Torsten Renz betonte abschließend noch einmal, dass die KGSt ausschließlich die Einsparungen auf kreislicher Ebene errechnet hat. Daraus lasse sich schlussfolgern: „Dass durch die Kreisgebietsreform die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt. Für die Kreise können finanzielle Spielräume entstehen. Geld, das nicht für Verwaltung ausgegeben werden muss, kann besser für freiwillige Aufgaben verwendet werden“, so Torsten Renz.