Kreditvermittlung – schlecht und teuer

Verbraucherzentrale warnt: Versprechen treiben Menschen noch tiefer in die Schulden

„Sie haben Schulden? Wir helfen rasch und ganz unproblematisch!“ Mit solchen Versprechungen ködern Anzeigen in Zeitungen und im Internet Menschen, die Schulden haben, aber auf Hilfe ihrer Bank nicht mehr hoffen können. Blitzkredite trotz negativer Schufa-Auskunft, kostenlos und in nur 24 Stunden verfügbar – so unglaubwürdig dies klingt, so sehr hoffen Schuldner doch, dass hier ein Wunder möglich ist.

Axel Drückler, Fachberater für Finanzdienstleistungen in der Schweriner Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale, der dieses Geschehen seit langem verfolgt, weiß: „Trotz aller Versprechungen, wir kennen keinen Verbraucher, der auf diese Weise einen Kredit bekommen hat. Im Gegenteil, diese Versprechungen sind nur ein perfides Mittel, um die Ärmsten abzuzocken.“ Nach seiner Erfahrung gehe es um Summen zwischen 3000 und 8000 Euro, mit denen Menschen hoffen, aus den gröbsten Schulden herauszukommen.

Der übliche Weg ist folgender: Wer sich auf eine solche Anzeige hin meldet, erhält einen Brief mit vielen Unterlagen, so mit einer Selbstauskunft und einem Kreditvermittlungsvertrag. Darin steht, dass eine Provision fällig wird, wenn der Kredit ausgezahlt ist. Doch das geschieht nach Drücklers Erfahrung nie. „Aber trotzdem werden anfallende Kosten pauschal abgerechnet, was nach dem Gesetz so nicht möglich ist. Erste Voraussetzung ist, dass im Kreditvermittlungsvertrag die Bezahlung tatsächlich entstandener, notwendiger Kosten unabhängig vom Erfolg der Kreditvermittlung vereinbart ist. Eine Pauschalierung dieser Kosten ist nicht zulässig, da muss jede Ausgabe für Porto, Telefon usw. konkret benannt werden. Außerdem sollte man sofort dicht machen, wenn Vorkasse verlangt wird.“ Viele Betroffene zahlen das Geld aber in der Hoffnung, den versprochenen Kredit dann zu erhalten.

Ein Schweriner wollte über so eine Anzeige eine Summe von 2500 Euro. Doch als ihm der Vertrag der Alpina-Finanz-Service GmbH aus Hamm per Nachnahme ins Haus kam, wurde er misstrauisch. 217,50 Euro sollte er für diverse Dienstleistungen, u. a. für „die Information über die Art des Finanzsanierungsvertrages“ zahlen. Er lehnte den Vertrag, in dem von einem Kredit keine Rede mehr war, ab – und erhielt prompt eine Mahnung, die er mit Hilfe der Verbraucherzentrale abschmettern konnte.

Axel Drückler: „Die Annoncen vermitteln zwar den Eindruck dass es um eine Kreditvermittlung gehe, die Interessenten bekommen jedoch Verträge über eine Schuldenregulierung, für die ‚Vermittler’ Entgelte fordern.“ Er rät Schuldnern, sich immer zuerst an die Verbraucherzentrale oder eine öffentliche Schuldnerberatung zu wenden. Sein Tipp: „Schauen Sie sich die Verträge ganz genau an, bevor Sie sich darauf einlassen. Sind Sie unsicher, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder in der Verbraucherzentrale.“