Krankenversicherung auf zukunftsfähiger finanzieller Basis

Zur Vorstellung der Eckpunkte zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt (Schwerin-Ludwigslust), Mitglied des Gesundheitsausschusses:

Der vereinbarte Maßnahmenkatalog ist dazu geeignet, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftsfest zu machen. Angesichts des medizinischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen wir uns dessen bewusst sein, dass unser Gesundheitssystem teurer wird. Unverantwortlich wäre es, die Illusion zu schüren, wir könnten bessere medizinische Leistungen vermehrt in Anspruch nehmen, ohne dass die Kosten steigen. Wir haben ein gutes und flächendeckendes Gesundheitssystem, das wir aufrecht erhalten wollen.

Es ist gelungen, ein ausgewogenes Konzept zu erarbeiten, indem die Begrenzung des künftigen Kostenanstiegs mit der notwendigen Erhöhung der Einnahmen der Krankenkassen verknüpft wird.

Zur Stabilisierung der Ausgabenseite werden alle Beteiligten, wie die Krankenkassen, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen, einen Beitrag leisten. Dazu zählen auch die Zahnärzte und die Verträge zwischen Krankenkassen und Hausärzten, die auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden. Zugleich wird die überfällige Angleichung der Zahnarzthonorare in den neuen Bundesländern an die ihrer Kollegen in den alten Ländern bis Ende 2012 umgesetzt.

Die Krankenkassen erhalten höhere Einnahmen durch die Rückkehr zum alten allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent, der 2009 vorübergehend als Entlastungmaßnahme in der Wirtschaftskrise auf 14,6 Prozent abgesenkt worden war. Aufgrund der Signale einer Belebung der Wirtschaft und einer Entspannung am Arbeitsmarkt ist der abgesenkte Krankenversicherungsbeitrag zur Bekämpfung der Krise nicht mehr unbedingt erforderlich. Das neue, wichtige und wegweisende Element ist der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich aus Steuermitteln. Darüber werden künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen finanziert.

Aus Sicht der neuen Bundesländer ist der steuerfinanzierte Sozialausgleich besonders wichtig. Denn dadurch findet der Sozialausgleich bei regionalen Kassen mit niedrigen Durchschnittseinkommen nicht innerhalb der Mitgliedschaft dieser Kassen statt, sondern aus bundesweiten Steuermitteln. Die neuen Bestimmungen über Höhe und Grenzen des vom einzelnen Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrags geben den Kassen zudem Möglichkeiten des Wettbewerbs um die Versicherten hinsichtlich ihrer jeweiligen Kosten, Leistungen und Angebote. Nach derzeitigen Berechnungen wird der durch das Bundesversicherungsamt festzusetzenede durchschnittliche Zusatzbeitrag wahrscheinlich erst ab dem Jahr 2013 festgelegt werden müssen und bis 2014 nicht über 14 bis 16 € hinausgehen.