Krankenschein und Krankengeld. Wann muss ich zum Arzt?

Unabhängigen Patientenberatung in Rostock berät neutral und kostenfrei

Wer länger erkrankt ist und Krankengeld bezieht, muss der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigen. „Dies ist zwar allgemein bekannt, aber in einzelnen Fällen gibt es hier immer wieder Unklarheiten“, berichtet Mandy Pawils von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD.

Wann muss ich zum Arzt, wenn ich bis einschließlich Freitag krank geschrieben wurde? „Auf jeden Fall am Freitag, wenn Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind“, erklärt Pawils. „Wer jetzt das Wochenende abwartet und erst am Montag in die Praxis geht, hat seinen Anspruch auf Krankengeld verloren.“ Denn der Anspruch auf Krankengeld besteht erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Für viele Patienten, die arbeitsunfähig aus der Klinik oder einer Reha entlassen werden, gilt das gleiche. Sie müssen sich noch am Entlassungstag die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen.

Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse. Erfolgt die Benachrichtigung nicht innerhalb einer Woche, wird für diesen Zeitraum kein Krankengeld gezahlt.

Weiteren neutralen und kostenfreien Rat zu diesen Fragen gibt die Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD in der Strandstraße 98. Montags und mittwochs von 9 – 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei rund um Krankenkassenleistungen und Patientenrechte beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.