Kraftwerk Lubmin Genehmigungsverfahren ist transparent

Die Gründe für das öffentliche Interesse zur Errichtung des Kraftwerks in Lubmin hat das Wirtschaftsministerium am Montag als Dokument im Internet veröffentlicht.

„Wir bieten damit den schnellen Zugang zu Argumenten, mit denen das öffentliche gemäß Bundesnaturschutzgesetz dokumentiert werden muss“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag in Schwerin. „Unser Anliegen haben wir immer wieder erklärt: Wir wollen ein transparentes und rechtstaatliches Genehmigungsverfahren.“

Die Genehmigung für das Steinkohlekraftwerk wird in einem Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt. Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung. Das bedeutet, dass die Genehmigung erteilt werden muss, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen.

Erläuterungen zum Verfahren:

Antragstellung

Die Anträge nach §§ 8 und 9 BImschG auf Erteilung eines Vorbescheides zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit aus immissionsschutz- und naturschutzrechtlicher Sicht sowie zum geplanten Standort des Steinkohlekraftwerke und zur 1. Teilgenehmigung für die Baufeldfreimachung wurden mit Datum und Posteingang vom 01.06.2007 von DONG Energy Kraftwerke Greifswald GmbH & Co. KG im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Stralsund gestellt.

Im StAUN Stralsund sind am 28.09.2007 die Unterlagen eingegangen, die zur Prüfung der Genehmigungsanträge zur Errichtung des geplanten Steinkohlekraftwerkes erforderlich sind.

DONG Energy hat zusätzlich am 08.10.2007 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 BImschG mit dem Inhalt gestellt, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens festzustellen.

Zuständigkeiten

Errichtung und Betrieb des Vorhabens erfordern folgende vier öffentlich-rechtliche Zulassungen:

1. Immissionsschutzrechtliche Zulassung des Kraftwerkes, zuständig: StAUN Stralsund

(die immissionschutzrechtliche Genehmigung wird in einem sog. „gestreckten Genehmigungsverfahren“ erteilt, das aus einem Vorbescheid und mehreren Teilgenehmigungen besteht. Ziel ist es, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens frühzeitig festzustellen und dann entsprechend dem jeweiligen Planungsstand Teilerrichtungen zu genehmigen).

2. Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kühlwasserentnahme und -einleitung sowie die Ableitung von Niederschlagswasser und Prozesswasser, zuständig: StAUN Stralsund

3. Wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserabsenkung, zuständig: StAUN Ueckermünde

4. Naturschutzgenehmigung, zuständig: StAUN Ueckermünde

Zeitschiene

1. Vorbescheidsverfahren zur Prüfung der bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Antrag vom 08.10.2007:

– Bekanntmachung im Amtsblatt, Internet und Tageszeitung

Termin: 22.10.2007

– Auslegung der Unterlagen

Termin: 23.10. bis 22.11. 2007

– Einwendungsfrist

Termin: Ende zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung am 06.12.2007

– Erörterungstermin

Termin: 18.12.2007 und folgende Tage

– Bescheidung

Da sich die Prüfung bei diesem 1. Vorbescheidsverfahren auf den einen Aspekt der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit konzentriert, können die Fristen kurz gesetzt werden.

2. Vorbescheidsverfahren zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit aus immissionsschutz- und naturschutzrechtlicher Sicht, Antrag vom 01.06.2007:

– Bekanntmachung im Amtsblatt, Internet und Tageszeitung

Termin: 12.11.2007

– Auslegung der Unterlagen

Termin: 22.11. bis 21.12. 2007

– Einwendungsfrist

Termin: 04.01.2008

– Erörterungstermin

Termin: 29.04.2008 und folgende Tage

– Bescheidung

Termin: Mai/Juni 2008

Beabsichtigt ist, alle übrigen Zulassungen im zeitlichen Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren durchzuführen. Die aufgeführten Verfahrensschritte gelten daher auch für die wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Verfahren.