Koplin: Einmaliges Kulturgut in M-V schützen und bewahren

Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, muss das wertvolle und einmalige Kulturgut des Landes auch unter EU-Bedingungen geschützt und bewahrt werden.

„Deshalb werden wir auf der kommenden Landtagssitzung eine Änderung des Restauratorgesetzes vorlegen, damit es auch nach Inkrafttreten der europäischen Dienstleistungsrichtlinie seine Gültigkeit behält“, erklärte Koplin am Freitag.

Nach Angaben von Koplin gibt es seit Einführung des Restauratorgesetzes 1999 auch nach Einschätzung von Fachleuten deutliche Fortschritte beim Schutz des Kulturgutes des Landes. „Das Gesetz legt fest, dass ausschließlich Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschul- oder vergleichbarer Ausbildung an unersetzbaren Originalen arbeiten dürfen“, so Koplin. Diese in der Bundesrepublik einmalige Regelung müsse erhalten bleiben. „Deshalb müssen alle Personen, die sich aus anderen EU-Ländern in M-V um restauratorische Arbeiten bemühen, ebenfalls diesen hohen Qualifizierungsansprüchen genügen“, sagte Koplin. „Ein Restaurator für Kulturgut ist wie ein Arzt für kranke Menschen, hier wollen wir auch keine Quacksalber, sondern qualifiziertes Personal“, so Koplin.

Koplin ist zuversichtlich, dass die demokratischen Fraktionen das Ansinnen, das Restauratorgesetz EU-kompatibel zu machen, mittragen werden. „Schließlich hat der Landtag im Dezember 2009 beschlossen, diese Regelungen zu erhalten.“

Claudia Schreyer