Konzil der Universität Rostock mit 25-jährigem Jubiläum

Jubiläumskonzilssitzung bot eine Rückschau auf das vergangene Vierteljahrhundert


Am 25. November 2015 feierte das Konzil der Universität mit einer Jubiläumskonzilssitzung sein 25-jähriges Bestehen. Mit einer Rückschau auf das vergangene Vierteljahrhundert hat das Gremium diesen Anlass gewürdigt.

25 Jahre Konzil    25 Jahre Universitätsverfassung am 25. November 2015 im Arno Esch Hörsaal
25 Jahre Konzil 25 Jahre Universitätsverfassung am 25. November 2015 im Arno Esch Hörsaal

Im Mai 1990 fand die Wahl der Mitglieder des außerordentlichen Konzils statt. Es setzte sich aus 100 Hochschullehrenden, 100 wissenschaftlichen Mitarbeitenden, 50 nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und 50 Studierenden zusammen. Zu den Aufgaben dieses Konzils zählten unter anderem die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Senats, die Wahl des Rektors aus dem Kreis der ordentlichen Professoren der Universität und Wahl eines Prorektors im Mai/Juni 1990. Zudem hatte das Konzil Sorge zu tragen, schnellstmöglich eine vorläufige Universitätsverfassung zu verabschieden.

Am 22. Mai 1990 konstituierte sich dann das außerordentliche Konzil in der alten Mensa. Als Ergebnis der personellen und strukturellen Erneuerung konnte das Konzil bereits am 14. September 1990 der Entwurf der vorläufigen Verfassung der Universität veröffentlichen. „Die Entwicklungsgeschichte der vorläufigen Verfassung der Universität und das Wirken des außerordentlichen Konzils beschreiben am besten die Universitätsreform im Jahr 1990.

Dieses Konzil hat seit seiner konstituierenden Sitzung eine hervorgehobene Rolle beim Aufbau und Wirken der akademischen Selbstverwaltung gespielt und ich freue mich deshalb, dass das Konzil der Universität an seinen Geburtstag vor 25 Jahren erinnert“, sagt Professor Gerhard Hennighausen, Vizepräsident des außerordentlichen Konzils 1990-1991.

Mit dem Inkrafttreten des ersten Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Februar 1994 wurden die Mitglieder des Konzils auf der Grundlage dieses Gesetzes gewählt. Bis zur Verabschiedung eines neuen Hochschulgesetzes im Jahr 2002 verfügte die Gruppe der Professoren über die Mehrheit der Sitze in den Hochschulgremien. Im Jahr 2002 wurde diese Regelung aufgehoben.

Das Konzil setzt sich nunmehr aus 66 gewählten Vertretern – 22 Hochschullehrenden, 22 Studierenden, 11 akademischen Mitarbeitenden und 11 weiteren Mitarbeitenden – zusammen. „Das Konzil übernimmt eine wichtige Beraterfunktion bei grundlegenden Angelegenheiten der Universität“, hebt die amtierende Konzilspräsidentin Professor Brigitte Vollmar von der Universitätsmedizin hervor.

So beschließt es beispielsweise über die Grundordnung, die Wahlordnung der Universität und über die Ernennung von Ehrensenatoren, wählt die Rektorin/den Rektor, die Prorektorinnen/Prorektoren, die Kanzlerin/den Kanzler und die Mitglieder des Universitätsrats.

Als Zeitzeugen haben auf der Jubiläumskonzilssitzung Prof. Dr. Gerhard Hennighausen, Prof. Dr. Walter Wild, Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Prof. Dr. Andreas Wree und Prof. Dr. Günther Wildenhain die letzten 25 Jahre der Konzilsarbeit Revue passieren lassen.

Pressemitteilung / Universität Rostock

Foto (Universität Rostock): Mitglieder und Gäste beim 25. Jubiläumskonzil.