Konzept zur Zukunft des Justizvollzuges

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute in Bützow ihr Konzept zur Zukunft des Justizvollzuges und der Sozialen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. „Die Vergangenheit hat schmerzlich gezeigt, dass verurteilte Gefangene während und nach ihrer Haftzeit intensiver betreut, überwacht und kontrolliert werden müssen. Ich habe mir zum Ziel gesetzt, die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstaten in Zukunft zu verbessern. Diese Zielstellung setzt das Konzept konsequent um,“ sagte Kuder heute in Bützow.

Die Verhinderung von Wiederholungstaten wird insbesondere durch folgende Maßnahmen angestrebt:

– Die Bewährungshilfe wird personell verstärkt. Die bestehende Personalausstattung erlaubt nur eine durchschnittliche Kontaktfrequenz von 6 Wochen. Durch die Stellenvermehrung soll die Kontrolldichte gefährlicher Straftäter auf 2 Wochen erhöht werden. Ein häufigerer Kontakt zwischen Bewährungshilfe und entlassenen Gefangenen verringert das Risiko, dass diese rückfällig werden und erneut Straftaten begehen.

– Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die Sozialen Dienste von den Gerichten getrennt und eine zentrale Aufbauorganisation geschaffen. Hierdurch wird die Einführung eines einheitlichen Informations-, Kontroll- und Unterstützungssystems zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe erleichtert.

– Die Bewährungshilfe wird in das Aufnahme- und Entlassungsverfahren der Vollzugsanstalten einbezogen. Dies sorgt für einen frühzeitigen Informationsaustausch und verbessert die Wiedereingliederungschancen der entlassenen Gefangenen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Flächenland mit dieser Kooperationsstruktur.

– Die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehenden Personen werden in Fallgruppen (z.B. nach Risikofaktoren) eingeteilt. Hierdurch wird eine intensivere Betreuung und engmaschigere Kontrolle der gefährlichen Straftäter ermöglicht.

– Die Arbeit mit Sexualstraftätern wird weiter intensiviert. 14 Bewährungshelfer haben kürzlich eine zweijährige Fortbildung zur Betreuung von Sexualstraftätern absolviert. Die Zusatzqualifikation versetzt die Bewährungshelfer in die Lage, besser als bisher mit den speziellen Herausforderungen, die die Arbeit mit Sexualstraftätern mit sich bringt, umzugehen.

– Die Diagnostik und Behandlung gefährlicher Straftäter ist konsequent zu trennen. Vor einer Vollzugslockerung oder Entlassung wird unabhängig von den Behandlungsmaßnahmen in den einzelnen Anstalten durch Psychologen untersucht, ob sich bei den Gefangenen Veränderungen ergeben haben, die eine Vollzugslockerung oder Entlassung rechtfertigen. Hierdurch wird die Objektivität bei der Beurteilung der Straftäter erhöht und Interessenkonflikte zwischen Therapeuten und Diagnostikern vermieden. Therapie, Diagnose/Prognose und Entscheidung liegen in unterschiedlichen Händen. Das Ergebnis sind fachlich besser abgesicherte Entscheidungen.

– Das Zusammenwirken mit externen Bildungsträgern wird verstärkt, um zu gewährleisten, dass Qualifizierungsmaßnahmen für die Wiedereingliederung der Inhaftierten tatsächlich auf die Teilnehmer zugeschnitten sind. Zudem wird künftig nur noch mit Bildungsträgern zusammengearbeitet, die auch für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt verantwortlich sind.

– In der Jugendanstalt Neustrelitz wird eine sozialtherapeutische Abteilung für Jugendliche aufgebaut, um das individuelle Rückfallrisiko auch bei besonders gefährlichen jugendlichen Straftätern erheblich zu senken.

„Die geplanten Maßnahmen sind mit Kostensteigerungen verbunden. Wenn die Ziele unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landes und des geforderten Personalabbaus erreicht werden sollen, sind intelligente Lösungen gefragt. Aus diesem Grund legt das Konzept auch dar, wie der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern effizienter zu gestalten ist,“ so Kuder.

Die Neuorganisation des Justizvollzuges und die Entwicklung spezialisierter Justizvollzugsanstalten mit möglichst wirtschaftlichen Größen bildet daher einen weiteren Schwerpunkt des Konzepts. Angesichts der demographischen Entwicklung ist von einer sinkenden Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern und damit einhergehend von einem Rückgang der Gefangenenzahlen auszugehen. Für die Zukunft der Anstalten wird dies folgende Auswirkungen haben:

– Justizvollzugsanstalt Bützow

In der größten Justizvollzugsanstalt des Landes sind umfangreiche und kostenintensive Sanierungsarbeiten notwendig. Während der ca. 10-jährigen Bautätigkeit werden die langstrafigen Gefangenen in die JVA Waldeck verlegt. Damit ist auch die Verlagerung des noch in der JVA Bützow befindlichen Diagnostikzentrums verbunden. Die Anstalt wird künftig so umstrukturiert, dass sie für das gesamte Land einen Großteil der Berufsausbildung von Gefangenen übernehmen wird.

– Justizvollzugsanstalt Waldeck

Die JVA Waldeck ist 1996 nach Erkenntnissen moderner Sicherheitstechnik errichtet worden. Sie wird die Anstalt für langstrafige und gefährliche Gefangene mit den Schwerpunkten Diagnostik, Behandlungsprogramme, Arbeit in Produktionsbetrieben und langfristige Vorbereitung auf die Entlassung.

– Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg

Die Anstalt ist wegen ihrer Größe (künftig 129 Haftplätze) nicht als wirtschaftlich anzusehen, wird aber mittelfristig benötigt, um eine ausreichende Anzahl Haftplätze vorzuhalten.

– Justizvollzugsanstalt Ueckermünde

Angesichts der Belegungsprognosen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es notwendig, die JVA Ueckermünde bis Ende 2008 zu schließen. Der offene Vollzug wird nach Stralsund verlagert, die Gefangenen des geschlossenen Vollzugs werden auf die bestehenden Anstalten des Landes, vorrangig Stralsund, verteilt.

– Justizvollzugsanstalt Stralsund

Die JVA Stralsund wird erweitert. Hier wird künftig eine Station für den Vollzug der Sicherungsverwahrung eingerichtet, denn die Anstalt ist auf Grund kleiner Stationen und eines hohen Sicherheitsstandards besonders für differenzierte Unterbringung geeignet.

– Jugendanstalt Neustrelitz

Eine sozialtherapeutische Abteilung für Jugendliche wird eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Abteilung zur Unterbringung weiblicher jugendlicher Straf- und Untersuchungsgefangener geschaffen. Die Möglichkeit der Integration einer Jugendarrestabteilung wird geprüft.

– Jugendarrestanstalt Wismar

Die Einrichtung verfügt nur über 16 Plätze und ist mit 14 Mitarbeitern sehr personal- und kostenintensiv. Derzeit ist offen, ob eine Verlagerung in die JA Neustrelitz erfolgt oder dort ein zweiter Standort für den Jugendarrest eingerichtet wird.

1 Kommentar zu „Konzept zur Zukunft des Justizvollzuges“

  1. Sehr geehrte Frau Kuder,

    allgemein finde ich die JVA Bützow als die schlechste Haftanstalt von Mecklenburg- Vorpommern.
    Hier werden rechtsmäßig Verurteilte Strafgefangne rund um die Uhr eingeschlossen. Ohne jegliche Bezug auf Arbeit, Freizeit sowie Kommikationaustausch. Dies stellt auf Zeit eine Seelische Folter in ungeahnten Folgen für die Gesundheit da. Hat dies noch mit Menschenwürde zu tun , nein es gibt auf die Haftstrafe noch einen drauf “ Die reine Isolierung „.
    Ich wünschte da mein Sohn in dieser JVA noch einige Zeit in Haft verbringen muß,diese Menschenwürdig zu verbringen.

    Mit freundlichenn Grüßen Petra Rudolph

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