Konzept zur professionellen Zeugenbegleitung

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute anlässlich der Aktionswoche gegen Gewalt an Frauen und Kindern bekannt gegeben, dass das Justizministerium ein Konzept zur professionellen Zeugenbegleitung erarbeitet hat. „Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Solidarität und Unterstützung durch Staat und Gesellschaft. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt werden regelmäßig besonders schwerwiegend und nachhaltig in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Mit einer professionellen Zeugenbegleitung wollen wir ein deutliches Zeichen setzen, dass der Staat die Opfer von Straftaten nicht allein lässt,“ sagte Kuder heute in Schwerin.

Das Konzept sieht vor, dass Opfer von sexueller und körperlicher Gewalt künftig einen verbindlichen Anspruch auf psycho-soziale und rechtliche Unterstützung durch einen professionell ausgebildeten Zeugenbegleiter haben. Die Unterstützung soll möglichst zeitnah zur Tat ansetzen und regelmäßig mit Abschluss des Strafverfahrens enden. Ziel ist, das Opfer zu stabilisieren, eine ausreichende Distanz zwischen Täter und Opfer zu gewährleisten, weitere Traumatisierungen zu vermeiden und dem Opfer zu helfen, seine Rechte wahrzunehmen. Die zentrale Rolle spielt der psychosoziale Zeugenbegleiter. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Zeugenbegleitung, ermittelt den konkreten Unterstützungsbedarf, leitet die entsprechenden Maßnahmen ein und ist für das Kontaktmanagement zuständig. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, möglichst früh Kontakt zum Opfer herzustellen, ihm bei Bedarf zeitnah einen geeigneten Opferanwalt und einen Therapeuten zu beschaffen, Kontakt zu Polizei, Staatanwaltschaft und zum Gericht herzustellen und die getroffenen Maßnahmen während des gesamten Verfahrens zu überwachen und zu koordinieren. Dabei soll er bestrebt sein, die Interessen des Zeugen zu wahren und den Gang des Strafverfahrens zu fördern.

„Ein besserer Opferschutz ist eine der elementaren Aufgaben der heutigen Justizpolitik. Professionelle Zeugenbegleitung leistet einen wesentlichen Beitrag für einen besseren Opferschutz. Da diese nicht zum Nulltarif zu haben ist, müssen erforderliche Finanzmittel in die Hand genommen werden. Ich hoffe, dass das Vorhaben der Zeugenbegleitung bei den anstehenden Haushaltsberatungen auf breite Unterstützung trifft,“ so Kuder abschließend.