Komoranverordnung hat sich kaum bewährt

Sigrun Reese, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt nach einem Jahr des Bestehens der Komoranverordnung:


„Seit einem Jahr ist die so genannte Kormoranverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nun in Kraft. Ein großer Wurf sollte sie sein und erheblich zur Verhinderung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane beitragen. Die Einjahresbilanz fällt dann doch mehr als ernüchternd aus. Die derzeitige Verordnung ist zur Verhinderung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Fischfraß des Kormorans ungeeignet. Selbst im Binnenland, in dem die Verordnung Neuerungen zur Bestandsregulierung parat hält, sind die Wirkungen minimal. Über die dürftigen Auswirkungen bin ich allerdings wenig überrascht. Schließlich wurde die Verordnung ohne Einbeziehung der Experten der eigens gegründeten Kormoranarbeitsgruppe erarbeitet.

Die Fischer unseres Landes dürfen mit dem Problem nicht weiter allein gelassen werden. Die Landesregierung darf sich nicht dahinter verstecken, dass ein Schaden im Küstenbereich nicht nachweisbar sei, da man nicht wisse, wie viele Fische in der Ostsee sind. Dies ist eine falsche Logik. Die tägliche Nahrungsmenge eines Kormorans ist bekannt und somit auch, wie viel Fischbestand pro Tag aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern von Kormoranen gefressen wird. Von den Fischern wird verlangt, dass sie regelmäßig auf Grund sinkender Fischbestände ihre Fangzahlen verringern, aber die Population des Kormorans lässt man ins unermessliche steigen.

Wir fordern die Landesregierung auf, endlich alle Möglichkeiten zur Regulierung des Kormoranbestandes zu nutzen. Auch drastischen Maßnahmen darf sich das Ministerium nicht weiter verschließen, ansonsten wird man in der Zukunft lediglich Kormorane, aber keine Fischerboote mehr an der Küste sehen.“