Kommunen erhalten Haushaltserlass für das Jahr 2009

Innenminister Caffier: Konsolidierung der Haushalte muss konsequent weitergeführt werden!Das Innenministerium hat  heute seinen Haushaltserlass für das Jahr 2009 an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, stehen der kommunalen Ebene für ihre eigenen Haushaltsplanungen 2009 nunmehr Orientierungsdaten für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung, wie z. B. die Höhe der voraussichtlichen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG  M-V). Zugleich gibt der Erlass die kommunale finanzpolitische Ausrichtung vor. Hier betont Innenminister Lorenz Caffier, dass die Haushaltskonsolidierung ohne Abstriche weitergeführt werden muss: „Wir dürfen uns nicht auf den Erfolgen der letzten beiden Jahre ausruhen. Mindereinnahmen aufgrund des allmählichen Auslaufens des Solidarpaktes II, der prognostizierte Einwohnerrückgang und auch mögliche Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise auf die Steuereinnahmen des Landes sowie der Kommunen erfordern eine konsequente Fortführung der Haushaltskonsolidierung und eine Anpassung des Ausgabeverhaltens der Kommunen an die vorgezeichnete Entwicklung.“ Die Gesamtsumme der Finanzausgleichsleistungen wird in 2009 rund 1,3 Mrd. EUR betragen. Letztmalig wird es im Bereich der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2009 konjunkturell bedingte Einnahmeverbesserungen wie bereits in den Jahren 2007 und 2008 geben, die für die weitere Haushaltskonsolidierung genutzt werden müssen. Die Mehreinnahmen der Kommunen betragen gegenüber den bisherigen Planungsdaten über 166 Mio. EUR.

Darüber hinaus enthält der Erlass wesentliche haushalts- und finanzwirtschaftliche Hinweise für die Kommunen, z. B. zur Festsetzung der Kreisumlage, zur Bewertung privatfinanzierter Investitionsvorhaben oder zur wirtschaftlichen Betätigung.

In welcher Höhe die internationale Finanzmarktkrise mit ihren im Raum stehenden Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum zu einem Rückgang der gemeindlichen Steuereinnahmen führen wird, kann derzeit noch nicht belastbar eingeschätzt werden. Hier bleibt die November-Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ des Bundesministeriums der Finanzen abzuwarten