Kommunalwahlgesetz machen Demokratie stark gegen Extremisten

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, begrüßte den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. Teil des Gesetzentwurfes betreffen Änderungen im Kommunalwahlgesetz.
„Extremisten propagieren ihre demokratiefeindliche Ideologie immer deutlicher. Gerade in den Kommunen muss sich die Wehrhafte Demokratie bewähren. Denn hier versuchen Extremisten unter dem Deckmantel von Sachthemen und dem vorgetragenen Wunsch nach Pragmatismus, Menschen zu instrumentalisieren. Es ist deshalb richtig, die Waffen der Demokratie weiter zu schärfen.

Gerade Bürgermeister und Landräte müssen als kommunale Wahlbeamte jeder Zeit die Gewähr für ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung geben. Sie haben eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde und im Kreis. Wenn der Wahlausschuss künftig die Möglichkeit erhält, bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern gezielt Informationen der Verfassungsschutzbehörde in die Prüfung einzubeziehen, so macht dies dessen Entscheidungen rechtlich sicherer.

Der Gesetzentwurf beachtet dabei hervorragend die Kommunale Selbstverwaltung. Nur der zuständige Wahlausschuss kann Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers feststellen. Der Rechtsaufsichtbehörde ist diese Feststellung verwehrt. Sie kann nur auf Anforderung des Wahlausschusses Informationen bei der Verfassungsschutzbehörde einholen. Darüber hinaus ist der Wahlausschuss nicht an das Prüfergebnis der Rechtsaufsicht gebunden. Das sichert die unabhängige Entscheidung der kommunalen Ebene.

Die Prüfung der Verfassungstreue wird Zeit in Anspruch nehmen. Viele Fristen, zum Beispiel zur Benennung der Bewerber, werden deshalb verlängert. Deswegen sind jetzt zügige, aber gründliche Beratungen im Parlament und in den Ausschüssen notwendig“, so Dr. Armin Jäger abschließend.