Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger

SPD-Abgeordneter Heinz Müller: Wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, sollte auch mit entscheiden können

Der Landtag M-V unterstützt mit einem Beschluss auf der heutigen Landtagssitzung die Initiativen der Bundesregierung, ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige in der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen. Dazu der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heinz Müller:

„Ich bin der Meinung, dass ein kommunales Wahlrecht – das es für EU-Bürgerinnen und Bürger bereits gibt – auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger geprüft werden sollte. Grundgedanke dabei ist: Diejenigen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, Einrichtungen der Gemeinde nutzen und Steuern und Abgaben zahlen, sollten auch mit entscheiden können. Voraussetzung ist jedoch, dass sie sich dauerhaft in der Gemeinde aufhalten. Allerdings gibt es noch rechtliche Probleme, die zu klären sind.“

Müller verwies auch darauf, dass Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei Betriebsratswahlen wahlberechtigt sind oder auch die Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte großer Konzerne mitwählen dürfen: „Arbeitnehmer aus Drittstaaten können den Aufsichtsrat der Deutschen Bank mitwählen, nicht aber die Gemeindevertretung von Castrop-Rauxel.“