Kokert fordert Bejagung der Nandus in M-V

„Inzwischen sind erhebliche landwirtschaftliche Schäden zu verzeichnen“

Angesichts der erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch Nandus verursacht wurden, forderte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert die Bejagung der Nandus in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Bereits im Jahr 2005 hatte sich der CDU-Abgeordnete mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung bezüglich des Auftretens und der durch Nandus verursachten Schäden an die damalige Landesregierung gewandt.

„Da der Nandu nicht dem Jagdrecht unterliegt, ist für die Bejagung eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörden des Landes notwendig. Diese Ausnahmegenehmigung wurde in den zurückliegenden Jahren seitens der Naturschutzbehörden verwehrt, obwohl inzwischen erhebliche landwirtschaftliche Schäden zu verzeichnen sind. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Schäden stellt sich die Frage, inwieweit eine nichtheimische Art wie der Nandu dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterstellt sein muss.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert seit Jahren ausreichende Ausgleichszahlungen für artenschutzbedingte Ertrags- bzw. Nutzungsausfälle. Die zunehmenden landwirtschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Schäden, auch im aktuellen Fall bei Utecht, machen deutlich, dass sich diese nicht länger aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums rechtfertigen lassen. Es braucht, wenn der Schutz von Kormoranen, Gänsen, Bibern, Wölfen und Nandus eingefordert wird, auch einen Ausgleich von durch diese verursachte Schäden durch das Land“, so Vincent Kokert.

Der Abgeordnete verwies zugleich darauf, dass beim Nandu zusätzlich ein versicherungstechnisches Problem drohe. Weil der Nandu in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland nicht zum jagdbaren Wild gehöre, sei bei Verkehrsunfällen kein Versicherungsschutz vorhanden. Auch dieses Problem müsse im Interesse der Menschen angepackt werden.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion