Kokert: Ausgewogene Umsetzung des Urteils zur Bäderregelung

Der Generalsekretär der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Vincent Kokert, hat den Entwurf der neuen Bäderregelung als sehr ausgewogenen Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifwald vom April diesen Jahres bezeichnet.

Er lobte vor allem die zahlreichen konstruktiven Gespräche mit Kirchen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zur Umsetzung des Urteils.

„Es ist für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wichtig, dass die Läden weiter auch an Sonntagen geöffnet sein dürfen. Die Einschränkung dieser Sonderregelungen von 149 auf künftig 96 touristisch stark geprägte Orte ist vertretbar. Die um zwei Stunden verkürzte Festlegung der Öffnungszeiten an den Sonntagen auf die Zeit zwischen 13.00 und 18.00 Uhr ist akzeptabel. Mit der neuen Regelung hat das Wirtschaftsministerium einen vernünftigen Weg zur Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts gefunden. Mit der neuen Regelung sollten alle Seiten leben können“, so Vincent Kokert. „Wir stellen sicher, dass die Sonntagsöffnungen in Mecklenburg-Vorpommern die Ausnahme und nicht die Regel sind. Durch den Dialog mit den Beteiligten ist jetzt eine Regelung erreicht worden, die juristisch Stand halten sollte. Mir und der CDU war es ein Herzensanliegen, die gewerkschaftlichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Interessen sensitiv in Übereinstimmung zu bringen. Dies ist gelungen“, so Kokert abschließend.