Koalitionsfraktionen schaffen Grundlage für Kreisgebietsreform

Koalitionsfraktionen schaffen Grundlage für Kreisgebietsreform- und Funktionalreformgesetz

Landtag macht sich Empfehlungen aus dem Zwischenbericht zu eigen – Fraktion DIE LINKE entzieht sich mit absurden juristischen Spitzfindigkeiten der inhaltlichen Diskussion

Durch Zustimmung zum Antrag von SPD und CDU (Drucksache 5/1409) zur Umsetzung der Empfehlung der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ aus dem Zwischenbericht hat der Landtag heute dem Innenministerium den Auftrag zur Erarbeitung der Entwürfe für das Kreisgebietsreform- und Funktionalreformgesetz erteilt. Der stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Heinz Müller, zeigte sich zufrieden, dass die Reform der Verwaltung ein wichtiges Stück vorangekommen ist. Nach dem Zeitplan der Landesregierung soll bis 2010 die Kreisgebietsreform und Funktionalreform gesetzlich fixiert sein, so dass 2011 die neuen Kreisstrukturen gebildet werden können.

Zu den beschlossenen Zielen, Leitbilder und Leitlinien für eine Kreisgebietsreform gehören unter anderem Mindesteinwohnerzahlen der Kreise von 175.000 Personen, eine Obergrenze für die Flächenausdehnung von 4.000 Quadratkilometern (mit der Möglichkeit von Abweichungen) und die Prüfung der Einkreisung heute kreisfreier Städte im Gesetzgebungsverfahren. Außerdem wird die Kreisgebietsreform in einen Gesamtrahmen der Verwaltungsreform eingebunden. Die Funktionalreform soll zeitgleich erfolgen. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, zur Erarbeitung der Gesetzesvorlage für eine Kreisgebietsreform umfangreiche Analysen vorzunehmen, die Ergebnisse zu dokumentieren und dem Landtag zur Verfügung zu stellen.

Heinz Müller und die SPD-Obfrau in der Enquetekommission, Martina Tegtmeier, betonten ausdrücklich, dass die SPD-Landtagsfraktion den Zusammenhang der Kreisgebietsreform mit den anderen Reformelementen als zwingend notwendig angesehen hat. Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD-Fraktion einen Gesamtrahmen entwickelt, der neben der Kreisgebiets- und Funktionalreform die Stärkung der Zentren, die Fortführung der Deregulierung, die Weiterentwicklung der Gemeinde- und Ämterstrukturen, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, die Fortführung des Personalkonzepts der Landesregierung, die Fortführung des eGovernments und die Weiterentwicklung des Landesraumentwicklungsprogramms enthält.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Zwischenbericht als rechtswidrig zurückzuweisen, stellte Müller fest, dass die LINKEN mit der absurden Debatte über römische und arabische Ziffern die inhaltliche Diskussion endgültig verlassen hätten. „Die Enquetekommission ist kein Kino, wo man sich in die Sessel knallt und hinterher sagt, dass der Film schlecht war“, sagte Müller in Richtung der LINKEN-Obfrau in der Enquetekommission, Gabi Mestan, die zwar das Fehlen von Anhörungen und Gutachten bemängelt hatte, selbst aber nichts dergleichen vorgeschlagen hatte. Zudem gebe es im Enquetekommissionsgesetz , keinerlei Hinweis darauf, dass es dem Gremium verboten sei, dem Gesetzgeber etwas zu empfehlen. „Das Verhalten der Fraktion DIE LINKE lässt deshalb nur einen Schluss zu: Der Reformpartner der letzten Legislatur weicht profunder inhaltlicher Auseinandersetzung heute aus“, so Müller abschließend.