Koalition lehnt angemessene Entschädigung von Justizopfern ab

Mit der Ablehnung des Antrags „Justizopfer angemessen entschädigen“ durch die Koalitionsfraktionen haben SPD- und CDU-Fraktion nach Angaben der rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, aus rein finanziellen Überlegungen eine aus Fachkreisen seit langem geforderte Erhöhung der Haftentschädigungen abgelehnt.


„Wer unschuldig in Haft sitzt, erhält pro Hafttag lediglich elf Euro Entschädigung“, sagte Frau Borchardt. Seit über 20 Jahren sei dieser Betrag nicht angehoben worden, immer mit dem Verweis auf klamme Landeshaushalte. „Die Höhe der Entschädigung ist völlig unangemessen, die Weigerung einer Erhöhung ist nicht mehr nachvollziehbar“, kritisierte Frau Borchardt. „Dies ist mit einem sozialen Rechtsstaat nahezu unvereinbar“, betonte sie.

Frau Borchardt verwies auf geplante Initiativen anderer Bundesländer, die sich für eine deutliche Anhebung der Haftentschädigung einsetzen. Haushaltsbedenken müssten hierbei zurücktreten. „Die Landesregierung hat heute die Chance nicht genutzt, sich für eine deutliche Anhebung der Entschädigungszahlungen einzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen ohne weiteres tragbar wären.“