Kleinstgemeinden-Regelung im Finanzausgleichsgesetz verfassungswidrig

Holter: Gericht kippt kommunalfeindliche Regelung von SPD und CDU

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, hat das Landesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil, wonach die Kleinstgemeinden-Regelung im Finanzausgleichsgesetz verfassungswidrig ist, SPD und CDU im Land eine schallende Ohrfeige erteilt.

„Das Gericht bestätigt damit die seit langem vertretene Auffassung der Linksfraktion, dass es nicht gerechtfertigt ist, Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern pauschal weniger Mittel zuzuweisen“, erklärte Holter am Donnerstag. Das Urteil kritisiert auch, dass es sei nicht empirisch belegt sei, dass Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern im Vergleich zu größeren Gemeinden ihre Aufgaben schlechter wahrnehmen. „Dies hat die Linksfraktion bereits 2002 in einem Sondervotum zur damaligen Enquete-Kommission festgehalten“, so Holter.

Holter zeigte sich zufrieden, dass die kommunalfeindliche Regelung von SPD und CDU gekippt wurde. „Damit hat das Gericht einer beabsichtigten Strukturreform durch die Hintertür einen Riegel vorgeschoben.“

Quelle: Linksfraktion im Landtag M-V