Kirchen-Stimmen zur Entwicklung der Bäderverkaufsverordnung

Statement von Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Pommersche Evangelische Kirche) zur aktuellen Entwicklung beim Thema Bäderverkaufsverordnung:

„Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern entschlossen hat, gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichtes Greifswald vom 7. April 2010 zum Normenkontrollverfahren gegen die Bäderverkaufsverordnung entsprechende Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche gehen weiterhin davon aus, dass das Wirtschaftsministerium des Landes MV zeitnah eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen wird, die dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Ladenöffnungsgesetz entspricht und so Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Einer dem Recht entsprechenden Bäderverkaufsverordnung, die den Sonntagseinkauf maßvoll regelt, werden sich die beiden evangelischen Kirchen in MV auch in Zukunft nicht verschließen.“

Statement von Schwester Cornelia Bührle, die Ständige Beauftragte der Erzbischöfe von Berlin und Hamburg:

„Das überrascht mich nicht. Fairerweise war ich vorab informiert worden. Die Beweggründe des Ministers sind politisch nachvollziehbar. Der Minister muss jetzt erst einmal Zeit gewinnen für die Erarbeitung einer neuen Bäderverkaufsverordnung, die sich ja in den Grenzen der Rechtsprechung bewegen muss. In juristischer Hinsicht darf man gespannt sein, wann und wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.“