Kindeswohl hat Vorrang vor den Belangen des Datenschutzes

Anhörung des Landesdatenschutzbeauftragten im Sozialausschuss – Ergänzende Entschließung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verabschiedet


Wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Norbert Nieszery, mitteilt, hat der Sozialausschuss heute im Rahmen der Beratungen zum Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eine Entschließung verabschiedet. Darin wird das Sozialministerium dazu aufgefordert, zeitnah dafür Sorge zu tragen, ein flächendeckendes Untersuchungsangebot an den Kitas ein Jahr vor der Einschulung als verbindliche Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu etablieren.

Ferner soll das Sozialministerium Initiativen starten bzw. unterstützen, die die 3. Säule des Gesundheitswesens zu stärken. Insbesondere sollen im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte in staatlichen Gesundheitsämtern gleiche Besoldungs- bzw. Vergütungsmöglichkeiten wie bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft bzw. bei Universitätsklinika des Landes ermöglicht werden.

Zur Anhörung des Landesdatenschutzbeauftragten, Karsten Neumann, sagte Nieszery, dass er die Argumente gegen eine Abfrage der Meldedaten durch das Landesgesundheitsamt zur Überprüfung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen nicht teile. Das Kindeswohl sei ein deutlich höheres Rechtsgut als die verständlichen Belange des Datenschutzes. Im Übrigen halte er die von Neumann präferierten verpflichtenden Untersuchungen für einen deutlich größeren Eingriff in die freiheitlichen Rechte des Bürgers als den Abgleich von Untersuchungsteilnahmen mit den Daten der Meldebehörden.

„Nichtwahrgenommene Untersuchungen von über 20 Prozent bei den U7 bis U9 sind ein alarmierendes Signal dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Dass der Abgleich eine deutliche verbesserte Situation bringt, zeigt das Saarland, wo das Verfahren ohne Probleme praktiziert wird. Bei allem Respekt vor der Arbeit des Datenschützers, müssen wir als verantwortliche Politiker abwägen – in diesem Fall haben wir dies ganz klar zugunsten des Kindeswohls getan“, so Nieszery abschließend.