Kindesmissbrauch – Darf das Fernsehen richten?

Interview mit Nadine Schomann, sozialpädagogische Prozessbegleiterin für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren in MV

Die öffentliche Debatte zum Thema Kindesmissbrauch wird aktuell wieder in vollem Umfang geführt. Anstoß gab die seit Anfang Oktober ausgestrahlte und kontrovers diskutierte RTL2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Inhalt der Sendung ist die Überführung pädophiler Straftäter und mutmaßlicher Kinderschänder, die über das Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen und diese mit eindeutig sexuellen Absichten zu einem persönlichen Treffen bedrängen. Die Sendereihe leitet mit Hilfe von Lockvögeln (Volljährige Jungschauspieler, die sich als Jugendliche ausgeben) erste Kontakte zu den potentiellen Tätern im Chatraum bis hin zu einem Treffen zwischen dem Erwachsenen und dem vermeintlichen Kind ein und zeigt auf, wie die meist männlichen Täter vorgehen.
Das sogenannte Grooming – Das Anmachen von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsenen im Netz – macht dabei nur einen kleinen Anteil der sexuellen Übergriffe an Minderjährige aus.

Bei Sexuellem Missbrauch ist zwischen Formen und Tatbeständen wie Missbrauch mit/ohne körperlichen Kontakt, mit/ohne Penetration etc. zu differenzieren. Wiederum werden unter dem Begriff Kindesmisshandlung physische als auch psychische Gewaltakte, sexueller Missbrauch sowie Vernachlässigung zusammengefasst. Die Täter sind dabei, wie Statistiken ergeben haben, in den meisten Fällen Eltern oder andere nahestehende Personen.

Im Juli 2010 startete das Modellprojekt des Justizministeriums M-V „Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Das Modellprojekt wird ausschließlich von sozialpädagogischen Prozessbegleiterinnen ausgeführt, welche durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. „RECHT WÜRDE HELFEN“ ausgebildet wurden. Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, welche sexuelle oder andere Formen von Gewalt erfahren mussten, werden vor, während und nach einer Hauptverhandlung begleitet, um die Gefahr einer erneuten Traumatisierung bei Polizei und Gericht zu verringern.

Nachgefragt bei Diplom-Sozialpädagogin Nadine Schomann, eine von zwei Prozessbegleiterinnen für Mecklenburg-Vorpommern.

Was kann man sich unter dem Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ vorstellen?
Psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, welche von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind, bedeutet professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung mit dem Ziel, die individuelle Belastung für Zeuginnen oder Zeugen im Strafverfahren zu reduzieren, eine drohende Sekundärviktimisierung zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit (wieder)herzustellen. Idealerweise beginnt die Begleitung vor der Anzeigenerstattung, kann aber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens anfangen. Die psychosoziale Prozessbegleitung dauert bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens. Die Sozialpädagogische Prozessbegleiterin spricht zu keinem Zeitpunkt mit der Zeugin oder dem Zeugen über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt.

Worin liegen die größten Erfolge und auch Probleme Ihrer Arbeit? Für Sie als auch für die Kinder?
Durch die Psychosoziale Prozessbegleitung werden die Zeuginnen und Zeugen im Verfahren sicherer, selbstbewusster und gestärkt und können bei der Polizei, der Gutachterin, bei der richterlichen Videovernehmung und in der Hauptverhandlung eine gute Aussage tätigen. Sie erfahren Unterstützung und werden in dem oftmals sehr langwierigen Verfahren nicht alleine gelassen. Mir haben schon viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bestätigt, dass sie ohne die Begleitung durch eine ausgebildete Fachkraft keine Anzeige erstattet  und das Verfahren nicht so gut überstanden hätten. In meinen Augen ist somit die Arbeit der Sozialpädagogischen Prozessbegleiterinnen auch ein Beitrag dazu, die hohe Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch von Kindern zu verringern.

Die RTL2-Sendung „Tatort Internet“ hat bei Justiz, Medienrechtlern und investigativen Journalisten einen schlechten Stand. Die Aufmachung sei zu reißerisch und habe die Tendenz die mutmaßliche Kinderschänder an den Pranger zu stellen. Wie schätzen sie den Gehalt der Sendereihe ein? Können Ihrer Meinung nach RTL2 und Stephanie zu Guttenberg, Initiatorin des Formats, deren Ziel, Kinder besser zu schützen, erreichen?
Ich finde es sehr riskant, zu einem solchen Thema eine TV-Sendung auszustrahlen. In Deutschland ist für die Ermittlung in Strafsachen immer noch die Polizei zuständig. Von Selbstjustiz und -ermittlung halte ich nichts.  Zudem ist die Gefahr hierbei sehr groß, dass eventuell Beweise vernichtet werden, bevor die Tat bei der Polizei zur Anzeige kommt. Auch können aus meiner Sicht Kinder durch eine solche Sendung nicht geschützt werden. Meiner Meinung nach wird diese Sendung das Bewusstsein der Täter nicht verändern. So schlimm es ist, sexuellen Missbrauch an Kindern wird es immer geben.
Schützen kann man die Kinder durch Prävention. Bei den Straftaten über das Internet sind vor allem die Eltern gefragt. Kein Kind sollte alleine ins Internet gehen und chaten.
Beschuldigte, welche in der Sendung an den Pranger gestellt werden, haben Persönlichkeitsrechte wie jeder andere auch und sind erst schuldig, wenn sie vor einem Gericht verurteilt werden.

Mittlerweile haben sich mehrere durch RTL2 überführte Pädophile abgesetzt oder sind untergetaucht. Es muss sogar mit Suizidversuchen der potentiellen Täter gerechnet werden. Obwohl der Journalismus als 4. Gewald im Staat angesehen wird, scheint der Privatsender mit diversen veröffentlichten Personendaten fahrlässig gehandelt zu haben; Selbstjustiz und Täterhetze gefördert. Hat die Sendereihe mit Ihrem Versuch zur Aufklärung über ihre Stränge geschlagen?
Diese Sendung ist einfach unprofessionell und unverantwortlich.

In den Medien wird fast ausschließlich von Kinderschändern und schwerem sexuellen Missbrauch berichtet. Die öffentliche Warnehmung scheint durch die Projezierung eines eher unvollständigen Bildes gestört. Dabei ist die Überführung von Straftätern wegen der Vielschichtigkeit der körperlichen wie emotionalen Misshandlungen weitaus problematischer als in der öffentlichen Diskussion zur Sprache gebracht.
Worin liegen die Unterschiede und Ursachen des Kindesmissbrauchs? Sind die Lösungen eher in der Gesetzgebung oder in der Präventionsarbeit zu sehen?

Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist nicht die Ausnahme, sondern Alltag in Deutschland. Bei einer jährlichen Zahl von ca. 20.000 Opfern (lt. Statistik des Bundeskriminalamtes, Kinder von unter 1 bis 14 Jahren) muss mit einer zehn- bis fünfzehn Mal höheren Dunkelziffer gerechnet werden.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Machtposition, seine körperliche und geistige Überlegenheit sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit eines Mädchens oder Jungen zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt und gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung das Kind zu Sprach- und Hilflosigkeit verurteilt.

Es gibt keine „Lösungen“ für sexuellen Missbrauch. Missbrauch von Kindern wird es immer geben.  Man kann nur durch Präventionsarbeit Kinder stärken und selbstbewusst machen, NEIN zu sagen, wenn etwas mit ihrem Körper geschieht, was sie nicht wollen und über schlechte Geheimnisse zu reden sowie sich Hilfe zu holen.

Die Dunkelziffer der in Deutschland jährlich missbrauchten Kinder und Jugendlichen liegt bei rund 200.000. Das ist eine erschreckend hohe Zahl.
Wie kommt diese zustande? Wie viele Missbrauchsopfer gibt es in MV?
In M-V werden jährlich rund 400 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zur Anzeige gebracht. Auch hier ist die Dunkelziffer 10 bis 15 mal höher. Die Kinder unterliegen einem enormen Geheimhaltungsdruck, schämen sich, haben Angst und fühlen sich mitschuldig, weil ihnen das immer wieder eingeredet wird. Der Missbrauch im Nahbereich des Kindes geht oft über Jahre. Den Kindern ist es oftmals unmöglich, aus diesem Teufelskreis auszubrechen und eine Strafanzeige zu stellen.

In dem interdisziplinären Forschungsnetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt“ sollen Maßnahmen für eine bessere Prävention von Gewalt an Kindern und für eine wirksame Therapie von Betroffenen entwickelt werden. Wie Bundesforschungsministerin Annette Schavan mitteilte, sei Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich bisher nur wenig erforscht.
Stimmen Sie dem zu?

Es gibt in Deutschland zahlreiche qualifizierte Präventionsangebote im Bereich sexueller Missbrauch. Doch leider fehlt oftmals eine ausreichende Finanzierung der Projekte. Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. Kreisverband Schwerin musste im Juli dieses Jahres seine Prävention „Mein Körper gehört mir“ aus finanziellen Gründen einstellen. In diesem Bereich muss etwas getan werden.

Was sollte man tun und was nicht, wenn man einer Straftat an Kindern und Jugendlichen gewahr wird? An wen sollte man sich zuerst richten?
Wenn man von sexuellem Missbrauch an  Kindern erfährt, sollte man dem Kind zuhören, ihm sagen, dass es keine Schuld hat und ihm glauben. Auch sollte man alles sorgfältig dokumentieren und sich Hilfe und Unterstützen z.B. beim Kinderschutzbund holen. Wenn man gleich zur Polizei geht, sollte einem bewusst sein, dass dann eine Anzeige erfolgt, welche nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn das Kind aber noch nicht in der Lage ist, bei der Polizei über den sexuellen Missbrauch zu erzählen, droht eine Einstellung des Verfahrens. Sollte sich das Kind noch in der Missbrauchssituation  befinden, liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor. Es muss dann mit dem Jugendamt zusammengearbeitet werden.

Das Interview führte Patrick Dettmann

Nachtrag: Am 29. September stellte das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 32 Millionen Euro für Forschungsprojekte zu Ausmaß, Ursachen und Folgen von Missbrauch und Gewalt im Kindes- und Jugendalter zur Verfügung.
Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse und Erfolge sich daraus ergeben.