Kinderrechte ins Grundgesetz und verbindliche Vorsorgeuntersuchungen

Dr. Marianne Linke: „Wer Kinderschutz wirklich will, darf sich Kinderrechten nicht verschließen.“

Zu den heutigen Gesprächen der Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen es u. a. um den Schutz des Kindeswohls geht, erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Dr. Marianne Linke:
„Wer Kinderschutz wirklich will, darf sich Kinderrechten nicht verschließen. Es ist erfreulich, dass die Bundeskanzlerin dies zur Chefsache erklärt hat. Nun muss sie auch danach handeln. Kinderrechte gehören als Staatsziel ins Grundgesetz. Jahrelange Einsparungen bei den Jugendämtern haben zur gegenwärtigen unhaltbaren Situation geführt. Die Kinder- und Jugendhilfelandschaft muss spürbar gestärkt werden. Dazu gehören auch sinnvolle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, damit sie ihre vorhandenen Potenziale entfalten können. Wir wollen, dass die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken.

Um eine altersgerechte Entwicklung aller Kinder zu gewährleisten, brauchen wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir jetzt die Chance, ganz konkrete Hilfe zur Unterstützung der Eltern und zum Wohle der Kinder zu verankern. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion, der einstimmig in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen wurde, sieht vor, das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst so zu ändern, dass die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder verbindlich werden. Dabei können Eltern gegebenenfalls von den Fachärzten auf Entwicklungsverzögerungen hingewiesen werden. Und die Chancen sind größer, etwaige Vernachlässigungen zu erkennen, um rechtzeitig einschreiten zu können.“