Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern

Mit der Überweisung des Antrags der Linksfraktion „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ in die zuständigen Ausschüsse besteht nach Ansicht der kinder- und jugendpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Marianne Linke, endlich die Chance, konkrete Schritte zu beraten, wie sich das Land wirksam für eine Aufnahme der Rechte von Kindern und Jugendlichen in das Grundgesetz einsetzen kann.


„Wir unterstützen seit langem uneingeschränkt die von UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund und über 60 anderen Vereinen und Verbänden erhobene Forderung“, erklärte Frau Dr. Linke. „In Mecklenburg-Vorpommern hat die damalige rot-rote Landesregierung deshalb bereits die Landesverfassung um den Grundsatz der chancengleichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben erweitert.“

Das allein reicht nach Auffassung der Linksfraktion jedoch nicht aus. „Die Bundesrepublik Deutschland reklamiert mit ihrem Aktionsplan ‚Für ein kindergerechtes Deutschland’, ein kinderfreundliches Land zu sein, dennoch ist der Weg zur umfassenden Verwirklichung von Kinderrechten in unserem relativ wohlhabenden Land noch in vielen Bereichen verstellt.“

„Maßstab der Grundgesetzänderung ist das Wohl des Kindes. Es muss bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen Vorrang genießen“, betonte Frau Dr. Linke. „Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Grundgesetz ist mehr als ein Appell, es wird tatsächlich zu einer anderen Gewichtung führen. Wann immer es um eine Entscheidung durch den Gesetzgeber, die Verwaltung oder auch durch die Rechtsprechung geht, wird zu prüfen sein: Wie wirkt sich diese Entscheidung auf Kinder und ihr Wohl aus? Zwei weitere wichtige Punkte sind die Anerkennung der Kinder als eigenständig sich entwickelnde Persönlichkeiten und die Pflicht des Staates, ein gutes Aufwachsen der Kinder zu sichern.“