Kinder stehen an erster Stelle Neues Unterhaltsrecht stärkt die Rechte der Kinder und den Gleichstellungsgedanken

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, begrüßt das geplante neue Unterhaltsrecht bei Scheidung und Trennung:

„Das neue Unterhaltsrecht ist eine längst überfällige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme. Es stärkt die Rechte der Kinder, indem es die Kinder an die erste Stelle setzt und die Mütter von Kindern aus ehelichen und nicht ehelichen Verbindungen versorgungsrechtlich gleichstellt. Die Versorgung wird damit konsequent zuerst dort geleistet, wo sie nicht selbst geleistet werden kann“, so Tegtmeier. Der kinderbetreuende Elternteil – in der Regel die Mutter – erhält Unterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Kind aus einer Ehe oder einer nicht ehelichen Verbindung stammt. Das neue Unterhaltsrecht trägt damit den geänderten Bedingungen im Land Rechnung.

Als weiterer wichtiger Baustein der Familienpolitik sei die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren systematisch ausgebaut worden. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen rund 97 Prozent aller Kinder ab drei Jahren eine Kinderbetreuungseinrichtung, viele auch schon früher. Die Mehrzahl der Frauen bevorzugt ein Lebensmodell, das Beruf und Familie vereinbart. Viele Familien leben als so genannte Patchwork-Familien zusammen, auch der Anteil Alleinerziehender ist hoch. „Das Netz der Kinderkrippen ist im Land gut ausgebaut. Hervorzuheben ist, dass sich die westlichen Bundesländer hier auch auf den Weg gemacht haben“, führte Martina Tegmeier aus.

„Die Richtung stimmt, denn gerade in den ostdeutschen Bundesländern haben wir gelernt, dass eine schnellere Berufsrückkehr als nach drei Jahren, wesentlich dazu beiträgt, den Wiedereinstieg in den Beruf auch problemlos zu realisieren“, so Martina Tegtmeier abschließend.