Keler u.Speer beraten über Kostenerstattung f. den länderübergreifenden Schulbesuch

Der Besuch einer allgemeinbildenden öffentlichen Schule in Mecklenburg-Vorpommern soll für diejenigen Schüler aus Brandenburg in Zukunft wieder grundsätzlich kostenfrei möglich sein, die ihren Hauptwohnsitz in Gemeinden haben, die vor 1992 zu Mecklenburg-Vorpommern gehörten. Das Land Brandenburg werde sich daran finanziell beteiligen, sagte Finanzminister Rainer Speer heute nach einem Gespräch mit seiner Amtskollegin Sigrid Keler anlässlich eines gemeinsamen Besuchs des Deutsch-Polnischen Gymnasiums in Löcknitz (Landkreis Uecker-Randow).

Im Juni hatten sich auch die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung mit dieser Problematik befasst. Sie kamen überein, den länderübergreifenden Besuch von Schulen zu erleichtern. Unter Federführung der Finanzministerien beider Länder sollten Lösungen zur Sicherstellung des gegenseitigen grenzüberschreitenden Schulbesuchs gefunden werden. Nach Gesprächen mit den betroffenen Kommunen ist man nun übereingekommen, dass das Problem per Vertrag dort gelöst wird, wo es auf kommunaler Ebene besteht und das Land Brandenburg seinen Kommunen die Kosten erstattet.

Derzeit gehen 216 brandenburgische Schüler im nördlichen Nachbarland auf allgemeinbildende öffentliche Schulen. Bis auf wenige Ausnahmen kommen alle Schüler aus den an Mecklenburg-Vorpommern angrenzenden Landkreisen Uckermark, Prignitz, Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin.

Eine Neuregelung ist notwendig geworden, weil aufgrund einer Schulgesetzänderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2005 die Schulträger vom Land Mecklenburg-Vorpommern keine gesonderten Zuweisungen mehr für Schüler aus anderen Bundesländern erhalten.