Keine Verfahrenseinstellungen im Zusammenhang mit Mafia

Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat entgegen anders lautender Berichte in den Printmedien vom 12. und 23. Februar 2008 keine Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche für die italienische Mafia eingestellt. Soweit der Verdachts bestand, dass die Ermordung des Italieners Gerardo Russo im Jahr 1995 wegen einer Veruntreuung zu waschender Gelder der „Sacra Corona Unita“ erfolgte, hat die Staatsanwaltschaft Rostock auch diese Tathintergründe aufzuklären versucht. Zur Feststellung der Mafia-Straftaten, aus denen solche Gelder herrühren, arbeitete sie eng mit der Anti-Mafia-Sonderdirektion einer italienischen Staatsanwaltschaft zusammen. Diese übernahm das Verfahren im Jahr 1998, weil alle als Tatverdächtige infrage kommenden Personen aus dem italienischen Umfeld des Ermordeten stammten und die hiesigen Ermittlungen aus tatsächlichen Gründen keinen Erfolg mehr versprachen. Die italienische Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft war es, die nach Abschluss der Ermittlungen im Jahr 2005 das Verfahren einstellte.

Nach dem Mordfall Gerardo Russo sind der Staatsanwaltschaft Rostock keine Tatsachen bekannt gegeben worden, die den Verdacht einer Geldwäsche für die italienische Mafia zu begründen vermochten. Soweit der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalisten eigene Erkenntnisse über ein damaliges Absehen von möglicher Geldwäsche-Strafverfolgung behauptet, ist die Staatsanwaltschaft Rostock bereits mit der Prüfung dieses nicht näher ausgeführten Vorwurfes befasst und hat seine zeugenschaftliche Vernehmung veranlasst. Die Staatsanwaltschaft Rostock wird – wie auch in der Vergangenheit – alle Hinweise auf das Verstecken oder Verschleiern von Geldern, die aus Straftaten der Mafia stammen sollen, in strafrechtlicher Hinsicht prüfen.