Keine Kürzungen bei Projekten der Erwachsenenbildung

Für Projekte der Erwachsenenbildung sind keine Kürzungen vorgesehen. In der vergangenen Woche hat der Landtag das Haushaltsgesetz für 2008/09 beschlossen. Dabei hat der Gesetzgeber auch die Mittel für die Erwachsenenbildung in ungekürzter Höhe für die beiden nächsten Haushaltsjahre fortgeschrieben.
Jährlich stehen damit rund 4,3 Millionen Euro für Zuschüsse für die Volkshochschulen und die Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung. Rund 1,7 Millionen Euro davon werden – wie auch in den letzten Jahren – projektbezogen ausgereicht.

Die Träger der staatlich anerkannten Bildungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern reichen hierzu ihre Projekte beim Bildungsministerium ein. Für die Monate Januar und Februar 2008 wurden die Zuschüsse bereits zugesichert, um Finanzierungslücken zu verhindern. Die Sicherung einer Übergangsfinanzierung zu Jahresanfang ist ein übliches Verfahren, so lange der Doppelhaushalt noch nicht verabschiedet ist. Damit kann die wertvolle Arbeit der Bildungsträger im Land für die Erwachsenenqualifizierung fortgesetzt werden, ohne der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers vorzugreifen, der für zwei Jahre die Eckdaten festlegt.

Bildungsminister Henry Tesch: „Ich freue mich, dass die Mittel in ungekürztem Umfang zur Verfügung stehen. So können auch weiterhin die umfassenden und wichtigen Angebote der allgemeinen und politischen Weiterbildung überall im Land zur Verfügung gestellt werden. Dazu werden mit den unterschiedlichen Trägern die notwendigen Schwerpunkte vereinbart.“